Haftung Carsharing: Auto vor dem Losfahren auf Schäden prüfen

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Augen auf beim Carsharing: Nutzer sollten das Auto vor dem Losfahren gründlich untersuchen und Schäden sofort melden. Ansonsten könnten Sie für einen Schaden haftbar gemacht werden, den Sie nicht verursacht haben.

Vor der Schlüsselübergabe sollte das Auto gründlich geprüft werden. Das Fahrzeug gilt danach als einwandfrei übernommen. - © © mario_vender - Fotolia.com

Ein kurzer Rundgang reicht zur Überprüfung des Autos beim Carsharing nicht aus. Rechtsanwalt Gregor Samimi, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins rät zu einer gründlichen Sichtprüfung, um etwa Kratzer, Beulen oder andere offensichtliche Mängel zu finden. Auch Dunkelheit oder Regen sind keine später gültigen Ausreden.

Bei gefundenen Mängeln oder Unsicherheiten sollte das Fahrzeug im Zweifel besser abgelehnt werden. Die gefundenen Mängel muss der Nutzer sofort melden und sich durch einen Zeugen bestätigen lassen. "Wichtig dabei ist, sich den Namen zu notieren, wem gegenüber man den Schaden gemeldet hat", sagt Samimi.

Auto gilt bei Übergabe als einwandfrei übernommen

In der Regel gehen die Geschäftsbedingungen der Carsharing-Anbieter davon aus, dass ohne vorher gemeldete Schäden das Auto als einwandfrei übernommen gilt. Und das kann teuer werden – für Beschädigungen haften die Nutzer bis zum vertraglich festgelegten Selbstbehalt. Laut Samimi reicht der von 350 bis 1.500 Euro. Der Anwalt rät daher vor allem Intensivnutzern, den Selbstbehalt möglichst weit nach unten zu reduzieren; am besten sogar auf null. Das sei in der Regel gegen eine monatliche Pauschale möglich.