Öffentliche Aufträge Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Wettbewerbsregister

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Unternehmen, die sich nicht an die gesetzlichen Regeln halten, sollen keine öffentlichen Aufträge bekommen. Nach den Plänen der Regierung führt das Bundeskartellamt dazu künftig eine zentrale Datenbank.

Öffentliche Aufträge erhalten Handwerksunternehmer nur noch bei tadelloser Vergangenheit im Wettbewerbsregister. - © gordonsaunders/iStockphoto

Ende März hat das Bundeskabinett den "Gesetzentwurf zur Einführung eines Wettbewerbsregisters" beschlossen. "Unternehmen, die bestechen, Steuern hinterziehen, den gesetzlichen Mindestlohn unterlaufen oder Terrorismus finanzieren, sollen nicht von öffentlichen Aufträgen und damit von Steuergeldern profitieren", erklärt Brigitte Zypries als zuständige Ministerin.

Das Ziel ist nicht neu. Allerdings ist es bisher für die Behörden wohl schwierig, die schwarzen Schafe auszumachen. In den bisher schon geführten Listen werden bisher nur Verstöße gespeichert, die im jeweiligen Bundesland passiert sind.

Einträge werden erst nach drei bis fünf Jahren gelöscht

In das neue Register kommen alle Firmen mit rechtskräftigen Verurteilungen oder bestandskräftigen Bußgeldentscheidungen wegen Bestechung, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche oder Betrug sowie wegen Nichtabführen von Sozialabgaben, Steuerhinterziehung oder Verstößen gegen den Mindestlohn.

Erst nach drei bis fünf Jahren werden die Einträge gelöscht. Allerdings können Betriebe, die mit entsprechenden Maßnahmen weitere Regelverstöße verhindern, einen Antrag auf frühzeitige Löschung stellen.