Betriebsprüfung: Rückstellung für Steuern
Beendet der Betriebsprüfer des Finanzamts seine Prüfung, muss er über seine Feststellungen einen Bericht verfassen und neben der Handels- und Steuerbilanz einer Prüferbilanz erstellen. Hierbei stellt sich die Frage, wann für die Steuernachzahlungen aufgrund der Feststellungen des Prüfers erstmals eine Rückstellung gebildet werden darf. Die Antwort findet sich in einer internen Fach-Information des Bayerischen Landesamts für Steuern.
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