Kfz-Versicherung: Wie Sie nach dem 30.11 wechseln können

Wenn der Versicherer die Beiträge für die Kfz-Prämie erhöht, ist eine Kündigung der Police auch nach dem Stichtag 30. November noch möglich.

Autoschlüssel
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Einige Assekuranzen verschicken die Mitteilung über die Beitragserhöhungen erst kurz vor oder nach dem medial umworbenen Wechselstichtag, um möglichst viele Kündigungen abzuwenden. 

Außerordentliches Kündigungsrecht

Das Vergleichsportal Check 24 weist darauf hin, dass das außerordentliche Kündigungsrecht jedoch immer einen Monat lang nach Kenntnisnahme der Prämienerhöhung besteht - unabhängig vom Wechselstichtag.

Prämien steigen massiv an

Die meisten Versicherungen heben zum kommenden Jahr die Prämien für ihre Bestandskunden an. Diese müssen in vielen Fällen mit Erhöhungen ihrer Kfz-Versicherungsprämie von fünf bis zehn Prozent, teilweise sogar von über zehn Prozent, rechnen.

 Zirka die Hälfte der Versicherungsunternehmen benachrichtigen ihre Kunden erst kurz vor dem Stichtag oder danach über die Beitragsveränderungen - mit teilweise sehr intransparenten Rechnungen. Häufig ist für den Verbraucher nicht direkt erkennbar, worauf die Beitragsänderung zurückzuführen ist, z.B. auf eine andere SF-Klasseneinstufung oder die Einordnung in eine andere Typ- oder Regionalklasse.

Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung der Beiträge

Daniel Friedheim, vom unabhängigen Vergleichsportal Check24.de: "Das Recht der außerordentlichen Kündigung besteht grundsätzlich immer, wenn der Beitrag steigt. Das gilt auch dann, wenn die Erhöhung durch die Umstufung des Fahrzeugs in eine andere Regional- oder Typklasse bedingt ist."  

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind 30 Prozent aller Autofahrer ab dem 01. Januar 2011 von einer Änderung der Regionalklasse betroffen. Bei 33,5 Prozent der Versicherungsnehmer ändert sich im kommenden Jahr die Typklasse ihres Wagens.

 Die Kündigung muss nach Kenntnisnahme der Erhöhung binnen eines Monats schriftlich erfolgen und sich explizit auf die Beitragserhöhung beziehen. Andernfalls kann die Assekuranz eine Kündigung nach dem 30.11. ablehnen.

Sonderkündigung bei Fahrzeugwechsel oder nach einem Schadenfall

Verbraucher, die sich ein neues Fahrzeug kaufen, können ihre Versicherung nach dem Erwerb unabhängig vom Stichtag 30. November wechseln. Auch nach einem Schadenfall besteht für Versicherte sowie die Assekuranz das Recht, eine Police innerhalb von einem Monat nach dem Schadenfall zu kündigen.

Sparpotenzial durch Wechsel der Kfz-Versicherung

Verbraucher können mit dem TÜV-geprüften Vergleichsrechner von check24.de kostenlos über 180 Kfz-Versicherungstarife vergleichen und online zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Ein besonders hohes Sparpotenzial ergibt sich dabei für junge Fahrer und Vielfahrer. Aber auch Singles, Rentner und Familien können sich durch einen Wechsel oft über eine Ersparnis von mehreren hundert Euro pro Jahr freuen.