Liquiditätsmanagement Insolvenzrecht: Neue Regeln für die Zahlungsunfähigkeit

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Ist ein Betrieb zahlungsunfähig, oder droht er es wegen Überschuldung zu werden, können – in einige Fällen: müssen – Unternehmer beim Insolvenzgericht einen Insolvenzantrag stellen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun neu definiert, wie die Zahlungsunfähigkeit ermittelt wird. Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. erklärt, was das für Unternehmen bedeutet.

Früher und einfacher erkennen, ob die Zahlungsunfähigkeit droht. - © gopixa - stock.adobe.com

Im August lagen die Insolvenzzahlen 26 Prozent über dem Vorjahreswert. Das ist nach Meinung der Wissenschaftler des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) eine Trendwende. Ähnlich äußert sich das Amtsgericht München, es rechnet mit steigenden Insolvenzzahlen. Im Winter könne "was Großes" auf uns zukommen. Grund: steigende Energiekosten und Zinsen sowie die bestehenden Lieferengpässe würden Unternehmen vor massive Herausforderungen stellen.

Im Juni und Juli 2022 war die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland rückläufig. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) waren es im Juli gut 4,2 Prozent weniger als im Vormonat. Und im Juni war die Zahl um 7,6 Prozent gegenüber Mai 2022 zurückgegangen.

Meiste Unternehmensinsolvenzen im Baugewerbe

Doch bereits im Mai hatte es einen deutlichen Anstieg der Insolvenzen gegeben. Die deutschen Amtsgerichte verzeichneten 1.242 beantragte Unternehmensinsolvenzen - das sind 11,3 Prozent mehr als im Mai 2021, meldet Destatis. Knapp 2,2 Milliarden Euro stehen für den Mai 2022 im Feuer.

Die reine Summe war im Vergleichsmonat des Vorjahres deutlich mehr: rund 7 Milliarden Euro. "Dieser Rückgang der Forderungen bei gleichzeitigem Anstieg der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im Mai 2021 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Mai 2022", erklären die Experten von Destatis. 

Übrigens: Die meisten Unternehmensinsolvenzen aus Mai 2022 kamen aus dem Baugewerbe mit 233 Fällen (Mai 2021: 180; +29,4 Prozent). Es folgte der Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 183 Verfahren (Mai 2021: 168; +8,9 Prozent).

Wann ist ein Betrieb zahlungsunfähig

"Insolvenz ist die Unfähigkeit eines Schuldners, seine Schulden oder Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern zu begleichen", definiert Destatis. Sind Unternehmen, Freiberufler oder Privatpersonen nicht mehr in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen wegen aktueller oder drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nachzukommen, sind sie insolvent. "Bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes besteht die Berechtigung beziehungsweise in einigen Fällen die Verpflichtung, einen Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht zu stellen."

Neue Rechtsprechung zur Zahlungsunfähigkeit

Wann genau der Insolvenzantrag gestellt werden muss – und wann nicht – hat der Bundesgerichtshof am 1. August 2022 im Urteil des II. Senats vom 28.06.2022, II ZR 112/21 veröffentlicht. Darin erlaubt er, dass die Darlegung der Zahlungsunfähigkeit auf „mehrere tagesgenaue Liquiditätsstatus in aussagekräftiger Anzahl“ erfolgt (Rz. 14 des Urteils). Das bedeutet: Ein Betrieb ist zahlungsunfähig, "wenn ausgehend von einem Stichtag an mehreren Tagen im Prognosezeitraum eine Liquiditätslücke mit einer erheblichen Unterdeckung ausgewiesen wird, die nicht in relevanter Weise geschlossen werden kann", informiert die Leiterin des Ausschusses Betriebswirtschaft im Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. (VID), Rechtsanwältin und Mitglied im Vorstand Jutta Rüdlin.

Alte Rechtsprechung zur Zahlungsunfähigkeit

Bisher galt bei Feststellung einer relevanten Unterdeckung, dass eine „Liquiditätsbilanz“ erstellt werden musste. Dies war die Aufsummierung der weiteren Einzahlungen und weiteren fälligen Verbindlichkeiten der nächsten drei Wochen. Danach wurden die sogenannten Aktiva I und Aktiva II ins Verhältnis zur den sogenannten Passiva I und Passiva II gesetzt.

Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) hatte diese veränderte Rechtsprechung gefordert. Denn die "Ermittlung durch mehrere stichtagsbezogene Status an drei aufeinander folgenden Stichtagen und die Abkehr vom nicht zur Buchhaltung korrelierenden 3-Wochen-Zeitraum, vom Volumeneffekt und von der prozentualen Ermittlung der Unterdeckung" führten zu einem realistischeren Abbild der Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens und vermeidet zudem die bestehende Manipulationsgefahr bei der Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit, begründet Rüdlin.

Durch dieses Urteil werde die Stichtagsbetrachtung und die Ermittlung anhand von „Finanzstatus“ (das ist der Vergleich jeweils der liquiden Mittel zu den fälligen Verbindlichkeiten) als zulässig angesehen, die Aufstellung der sogenannten „Liquiditätsbilanz“ ist nicht mehr erforderlich. "Auch wenn der BGH den Prognosezeitraum nicht ausdrücklich definiert und an den Stichtagen – im Unterschied zum VID – eine erhebliche Unterdeckung fordert - was durch die Nichtzahlung von Verbindlichkeiten manipulierbar ist -, begrüßt der VID die neue Akzentuierung. Damit werde die Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit insbesondere für Geschäftsleiter eines Unternehmens erheblich erleichtert.

Mehr Transparenz kann Betriebe retten

Die Zahlungsunfähigkeit sei auch Ausgangspunkt für die Ermittlung der Überschuldung (Feststellung einer Fortführungsprognose) und der drohenden Zahlungsunfähigkeit. Mit dem Urteil wird mehr Transparenz bei der Ermittlung der Insolvenzgründe geschaffen, was zu einer rechtzeitigeren Feststellung und damit zu einer früheren Einleitung einer Sanierung – ohne oder mit einem Insolvenzverfahren – führen kann. "Dies wird eine Sanierungskultur maßgeblich fördern", sagt Rüdlin.