Insolvenz als Chance Insolvenzplanverfahren: Schritt für Schritt vom Problemfall zur Sanierung

Zugehörige Themenseiten:
Entscheidungsfindung, Insolvenzrecht und Rechts- und Steuerberatung

Ein Planinsolvenzverfahren kann eine gute Lösung in schwierigen Zeiten sein. Wie es geht, dokumentieren eine Unternehmerin aus Niedersachsen und ihre Berater. Ergebnis: Der Betrieb macht nach durchlaufenem Verfahren saniert weiter.

Insolvenzplanverfahren
© Gaj Rudolf-stock.adobe.com

Handwerksunternehmerin Iris Scheibe aus dem niedersächsischen Alfeld hätte sich nicht träumen lassen, dass der von ihr 2006 gegründete Handwerksbetrieb, spezialisiert auf die Montage von Dach- und Wandelementen sowie den Einbau genormter Fertigteile, eines Tages ins Trudeln geraten würde. Mit bis zu sechs Mitarbeitern steuerte sie die ISM-Montagen GmbH bislang mit sicherem Kurs. Ein solides Geschäftsmodell und langfristige, überwiegend überregionale Kundenbindungen machten es möglich. Auch Mann und Sohn arbeiten im Unternehmen mit. Doch Ende November 2019 wurde es plötzlich schwer, Rechnungen pünktlich zu bezahlen. Das Unternehmen steuerte auf die Zahlungsunfähigkeit zu.

Aktuell verzeichnen viele Handwerksunternehmer durch den Lockdown dramatische Umsatzeinbußen. Zwar sanken die Unternehmensinsolvenzen zwischen Januar und September 2020 laut Statistischem Bundesamt um 13,1 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019. Sie dürften aber steigen, wenn die Regierung Vorzugsmaßnahmen zurücknimmt, die während der Pandemie für Erleichterungen sorgen. Jüngster Schachzug: Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen für zahlungsunfähige und überschuldete Unter­­nehmen wurde bis Ende April 2021 verlängert, sofern die Insolvenzreife pandemiebedingt ist, die Auszahlung der seit dem 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfen noch aussteht, obwohl sie beantragt wurden, und diese im Fall der Auszahlung geeignet sind, den Insolvenzgrund zu beseitigen.

Rettungsversuche in Eigenregie

Zurück zu Scheibes ISM-Montagen GmbH: Zunächst hatte der Steuerberater die Schieflage moniert. Scheibe blickt zurück: „Das war einige Wochen, bevor wir unseren Anwalt konsultierten, um herauszufinden, wie wir uns nun verhalten.“ Bevor es jedoch so weit war – typisch für Selbstständige – versuchte die Geschäftsführerin das Unternehmen aus eigener Kraft aus der Klemme zu manövrieren: Indem sie zunächst vermehrt Teilleistungsrechnungen stellte, um die Liquidität zu erhöhen. „Schnell ist uns jedoch aufgefallen, dass das lediglich ein ,Sterben auf Raten‘ bedeutet hätte“, sagt sie aus heutiger Sicht. „Denn das Geld fehlte ja dann bei der Schlussrechnungslegung.“

„Diese Zeit“, erinnert sie sich, „war zermürbend. Wir wussten, dass es hinten und vorne nicht reichen würde“, sagt sie und rät Unternehmern in ähnlicher Situation, frühzeitig Hilfe zu holen . Andreas Kusch, Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Hildesheim , den Chefin Scheibe zurate zog, bestätigt: „Chefs mit zögerlicher Haltung riskieren, den Betrieb nicht weiterführen zu können.“ Er fügt hinzu: „Sobald der Steuerberater die mögliche Zahlungsunfähigkeit anspricht, sollte man einen Rechtsanwalt einschalten.“

Auch Dr. Franc Zimmermann, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Insolvenzverwalter der Kanzlei Mönning Feser Partner in Hildesheim (weitere Standorte in Berlin, Braunschweig und Gifhorn), der den Scheibeschen Betrieb durch das folgende Planverfahren begleitete, weiß, dass viele Unternehmer die Situation viel zu lange aussitzen. Dabei würde die Insolvenzordnung, anders als das Konkursrecht früher, ja gerade sanierungsfähige Unternehmen retten. „Oft ist die Hoffnung im Weg, dass es eben doch irgendwie weitergehen kann, mit dem Risiko Insolvenzverschleppung“, führt Zimmermann aus. Tragische Geschichten seien oft Folge des verspäteten Antrags. Als Negativ-Beispiel dienten zudem oft Verbraucherinsolvenzen. Dabei seien Firmeninsolvenzen völlig anders zu betrachten. Beide Juristen plädieren dafür, die Insolvenz als taugliches Gestaltungsmittel in untiefen Gewässern zu sehen. Die Befürchtung, Kundenbindungen zu verlieren, greife nicht. Kunden schätzten oft die langjährigen guten Beziehungen und trügen daher das Verfahren mit.

Fragen im Vorfeld des Antrags

Doch wieso war der Betrieb von Unternehmerin Scheibe überhaupt in diese Lage geraten? „Die Kalkulation war das Problem, die Firma hatte fehlerhaft geplant, die Preise wurden über einen längeren Zeitraum nicht angepasst. Mitarbeiter arbeiteten am Wochenende weiter, ohne dass die Stunden auf den Rechnungen auftauchten. Darüber hinaus verzeichnete das Unternehmen Forderungsausfälle“, berichtet Kusch. Er riet Scheibe, den Insolvenzantrag zu stellen, auch um zu verhindern, dass die Geschäftsführerin zivilrechtlich oder strafrechtlich belangt werden kann. Dass der Betrieb durchaus für eine Sanierung geeignet war, hatte Kusch schon festgestellt. Sein Urteil stützte er auf die ordnungsgemäße Buchführung mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, die ihm Scheibe vorgelegt hatte. Zudem waren die Auftragsbücher der Firma gut gefüllt, die Kundenbindungen solide. „In meiner Erinnerung waren es etwa sechs Wochen vom Feststellen der kritischen Situation bis zur Zahlungsunfähigkeit und dem Anmelden der Insolvenz. Das ging alles sehr flott“, erzählt Scheibe rückblickend.

Auf die Frage, ob denn nur die Planinsolvenz zur Diskussion stand, oder ob es auch andere Überlegungen gab, antwortet Scheibe routiniert: „Natürlich war auch eine übertragende Sanierung ein Thema“, und schränkt ein: „Ein Schutzschirmverfahren nicht.“ Kusch hatte da­rauf hingewiesen, dass Größe des Betriebs und anfallende Kosten dafür nicht passen würden. Scheibe: „Die übertragende Sanierung fand er nur als Notlösung gut.“ Experte Zimmermann versucht, Handwerkern generell die Furcht vor der Re­gelinsolvenz zu nehmen: „Der Insolvenzverwalter hat ein Interesse daran, den Betrieb zu erhalten. Schließlich sieht er seinen Auftrag darin, den Staat vor Schulden zu bewahren.“ Ein weiterer Aspekt spielt eventuell auch eine Rolle: Insol­venzverwalter nehmen mehr ein, wenn das Unternehmen saniert wird.

Insolvenzantrag & Sanierung

Nachdem der Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht in Hildesheim gestellt war, bestimmte das Gericht auf Vorschlag von Kusch und Scheibe Dr. Zimmermann als Insolvenzverwalter. Kusch: „Man kann einen Namen nennen, das Gericht muss dem aber nicht folgen.“ In diesem Fall wurde der Vorschlag angenommen. Insolvenzverwalter Zimmermann schlug für das Familienunternehmen eine Insolvenzplanlösung vor, mit dem Ziel, den Rechtsträger zu erhalten. „Dass das funktioniert, ist nicht selbstverständlich, der Geschäftsführer muss mitspielen und etwa auf Einkünfte verzichten“, sagt der erfahrene Jurist.

Außerdem geraten dann womöglich unangenehme Fragestellungen in den Fokus: Ist das Produkt marktfähig? Ist die Branche zukunftsfähig? Lässt sich die Produktpalette anpassen oder ändern?

Entsprechend nahmen Insolvenzverwalter und Betriebschefin mit Beginn des vorläufigen Verfahrens und im Hauptverfahren zahlreiche Anpassungen im Geschäftsbetrieb der ISM-Montagen GmbH vor. Während das Personal bleiben durfte, nahm Zimmermann vor allem die Kostenstrukturen ins Visier: Er prüfte sämt­liche Verträge und inwieweit sie fort­­geführt werden oder nicht. Zudem wirkte er auf die Anpassung der Stundensätze hin, die den Kunden in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus wurde

  • die Kfz-Flotte bedarfsgerecht neu konfektioniert, neue Finanzierungsverträge abgeschlossen,
  • das Abrechnungssystem verbessert (exakte Erfassung beauftragter Arbeiten und erbrachter Stunden),
  • die strikte Verfolgung des Inkassos bei Drittschuldnern initiiert,
  • eine Diversifizierung der angenommenen Aufträge vorgenommen, um wirtschaftliche Abhängigkeiten und „Klumpenrisiken“ zu vermeiden sowie
  • ein laufendes Controlling (Ist-/Soll-Vergleich) eingeführt.
Zu Beginn des Verfahrens beantragte Insolvenzverwalter Zimmermann zudem eine Insolvenzgeldvorfinanzierung, um Löhne und Gehälter der Mitarbeiter abzusichern. Diese Vorfinanzierung, das sogenannte Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit, wird in der Praxis auch als Anschubfinanzierung gesehen, die den Sanierungsprozess überhaupt ermöglicht. Im weiteren Verfahrensverlauf konnte der Betrieb damit kostendeckend und gewinnoptimiert arbeiten. Scheibe erinnert sich: „Das Unternehmen lief ganz normal weiter. Sonst wären sicher Lieferanten und Kunden abgesprungen.“ Und wie erging es ihr in dieser Situation? „Sich daran zu gewöhnen, dass jetzt ein Insolvenzverwalter über alles entscheidet, war ungewohnt, aber wir kamen gut miteinander klar.“ Schlecht schlief sie allerdings dennoch: „Ich hoffte inständig, dass unser Plan am Ende klappen würde.“

Insolzvenzplanverfahren: Diese Etappen durchläuft das Unternehmen

Insolvenzplanverfahren
Diese Etappen durchläuft das Unternehmen. - © handwerk magazin/Quelle: Dr. Franc Zimmermann, Mönning Feser Partner, Hildesheim

Die Regelinsolvenz vor dem Insolvenzgericht sorgt dafür, dass alle Gläubiger gleichermaßen befriedigt werden und das Unternehmen durch Befreiung von verbleibenden Verbindlichkeiten die Chance auf einen Neuanfang erhält. Eine mögliche Variante ist das Planverfahren. Das Unternehmen wird während des Verfahrens saniert und kann nach der Einigung mit den Gläubigern stabilisiert fortgeführt werden.

Die Rolle der Gläubiger

Denn eine Insolvenzplanlösung setzt auch voraus, dass die Gläubiger einverstanden sind. Tatsächlich stimmten von allen Gläubigern der ISM-Montagen GmbH die 16, die an der Gläubigerversammlung teilnahmen, dem vorgeschlagenen Insolvenzplan zu. „Dies war auch darauf zurückzuführen, dass das Unternehmen einen guten Ruf genießt“, so Zimmermann. Er fügt hinzu: „Bundesagentur für Arbeit, Sozialversicherungsträger und Fiskus streben mit ihrer Zustimmung auch den Erhalt von Steuer- und Beitragszahler an.“ Ein Vergleich gegen Zahlung einer garantierten Quote in Höhe von 15 Prozent konnte letztendlich alle überzeugen, gegenüber nur 7,03 Prozent im Fall der Liquidation oder einer sanierenden Übertragung. „In diesen beiden Varianten belasten zusätzliche Kosten die Insolvenzmasse“, erklärt Zimmermann.

Mit Kommunikation zum Ziel

Das Verfahren lief reibungslos ab, was auch guter Kommunikation zu verdanken ist: Anwalt Kusch vermittelte zwischen Insolvenzverwalter Zimmermann und Unternehmerin Scheibe. Sie erinnert sich: „Am Anfang sind wir mit einer anderen Denkweise an Dinge herangegangen als der Insolvenzverwalter. Er hat uns aber viel erklärt und was warum nötig ist.“ Zimmermann legt Wert auf den kontinuierlichen Austausch: „Das ist meine Aufgabe, denn oft nehmen Unternehmer die Anforderungen negativ wahr, obwohl sie typisch für das Verfahren sind und den Prozess voranbringen.“ Anwalt Kusch übernahm eine Vermittlungsfunktion, behielt die Interessen der Unternehmerin im Auge, ordnete komplexe Sachverhalte ein. Scheibe merkt an, dass sie durch den Austausch einen anderen Blick auf ihr Unternehmen gewann. Vor Gericht musste sie nur zweimal erscheinen: zur Antragstellung und als es um die Abstimmung über den Insolvenzplan ging.

Die Mitarbeiter blieben an Bord

Und was war eigentlich mit den Mitarbeitern in diesen zermürbenden Monaten? „Wir sind ein Familienbetrieb“, erklärt Scheibe, „da war es nicht so schwer, das Team zu motivieren.“ Überdies habe Zimmermann immer wieder hervorgehoben, dass das Unternehmen rentabel wirtschafte. Löhne waren immer pünktlich auf dem Konto. Als einmal das Geld zu spät bei Scheibes Leuten ankam, weil die Überweisung nicht rechtzeitig erfolgte, blieb die Mannschaft dennoch an Bord.

Die Planinsolvenz war schließlich im November 2020 abgeschlossen. „Da wir weitergearbeitet hatten, gab es nicht wirklich einen Neustart. Aber als der Verwalter nicht mehr an unserer Seite stand, als das Verfahren aufgehoben und wir entschuldet waren, das war ungewohnt und auch wirklich erleichternd“, freut sich Scheibe. Anwalt und Insolvenzverwalter bestätigen, dass das Unternehmen jetzt grundsolide dasteht.

Zimmermann sagt mit einem Augenzwinkern: „Vom Gutmenschentum ist Iris Scheibe endgültig geheilt.“ Er spielt auf ihre Kulanz und die milde Preisgestaltung in den Monaten vor der Insolvenz an. Auf die Frage, was sie Handwerkern in vergleichbarer Situation rät, sagt die Unternehmerin: „Gute Berater sind enorm wichtig, sie geben einem die Kraft durchzuhalten.“ Wichtig sei vor allem, die eigene Angst zu überwinden .

Definition: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

Experten sind sich einig, dass viele Unternehmer den Insolvenzantrag zu lange aufschieben – mit verheerenden Folgen für den Betrieb. Denn dann sind Planinsolvenzen oft nicht mehr möglich. Daher sollten Chefs die Insolvenzgründe kennen und sofort reagieren.

  • Zahlungsunfähigkeit : Zahlungsunfähigkeit im Sinne der Insolvenzordnung (InsO) besteht, wenn aus den vorhandenen liquiden Mitteln und aus den Mitteln die in den folgenden drei Wochen eingehen, nicht mindestens 90 Prozent der am Stichtag fälligen Verbindlichkeiten gedeckt werden können. Chefs machen sich strafbar, wenn sie diese First verstreichen lassen.
  • Überschuldung : Überschuldung liegt vor, wenn das gesamte Vermögen nicht ausreicht, sämtliche Verbindlichkeiten, fällig oder nicht, zu decken und die Fortführung nicht überwiegend wahrscheinlich ist. Es reicht nicht aus, wenn nur die Hoffnung besteht, dass der Betrieb fortgeführt werden kann. Der Insolvenzgrund der Überschuldung gilt nicht für natürliche Personen, z.B. Einzelunternehmer.
      Iris Scheibe, Geschäftsführerin  der ISM-Montagen GmbH in Alfeld  in Niedersachsen
Iris Scheibe, Geschäftsführerin der ISM-Montagen GmbH in Alfeld in Niedersachsen: »Gute Berater geben einem die Kraft, durchzuhalten.« - © ISM-Montagen GmbH

Iris Scheibe, Geschäftsführerin der ISM-Montagen GmbH in Alfeld in Niedersachsen: "Gute Berater geben einem die Kraft, durchzuhalten."