Gebäudeenergiegesetz Heizungsgesetz: Was Handwerksbetriebe über das GEG und die Wärmewende wissen müssen

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Zu Jahresbeginn 2024 trat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, mit dem Ziel, den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen zu beschleunigen und die Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren. Was auf Handwerker, Verbraucher und Gesellschaft durch das Heizungsgesetz zukommt.

Unsere Nutzwert-Highlights:

  • FAQ: Das Gebäudeenergiegesetz betrifft Handwerksunternehmer in verschiedenen Rollen: als Mieter, Vermieter, als zertifizierter Berater oder als privater Eigentümer. Lesen Sie, was Sie in der jeweiligen Situation beachten müssen.

  • Podcast: Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Heizungs- und Klimatechnikbetriebs Heizung-Obermeier GmbH, Obermeister der Münchner Innung Spengler, Sanitär- und Heizungstechnik sowie Vorstandsmitglied der Handwerkskammer für München und Oberbayern über Fachkräftemangel, Ausbildung im Wärmepumpen-Super-Campus, die Rolle der Schornsteinfeger sowie staatliche Förderungen und Bußgelder.

  • Arbeitshilfe: Kompakt und informativ lesen Sie hier die wichtigsten Inhalte des neuen Heizungsgesetzes mit Sonderfällen und Übergangsregelungen sowie welche Technologien künftig seitens des Gesetzgebers erwünscht sind.
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SHK-Unternehmer Olaf Zimmermann bleibt gelassen, wenn es um das Ziel der Bundesregierung geht, im Zuge der Wärmewende die letzte fossile Heizung bis 2044 vom Netz zu nehmen: „Wir sind als Gesellschaft gefordert, das Thema Klimaschutz in den Griff zu bekommen.“ Und er insistiert weiter: „Das fängt doch schon im Kleinen an: Die Zeiten, als wir mit dem SUV zum Kunden fuhren, sind schlichtweg vorbei.“ Heute legen er und seine Mitarbeiter kurze Strecken mit dem Lastenrad zurück – für den Klimaschutz. Nun seien eben auch die Heizungen dran.