Versicherungen Versicherungsschutz bei Akkubränden: So schützen sich Handwerksbetriebe vor einem Leistungsabzug

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Akkus sind überall - sowohl in Privathaushalten als auch im Handwerk sind sie millionenfach verbreitet. Unterschätzt wird, wie gefährlich sie werden können. Sogar ein altes Handy in der Schublade kann einen Brand auslösen und wer ein Gerät mit beschädigtem Akku hat, muss besonders aufpassen. Diese Akkus entzünden sich sogar noch leichter. Wo die Risiken genau liegen und wie sie vermieden werden können, damit die Versicherung im Schadenfall wirklich zahlt.

Alte und beschädigte Akkus fangen besonders schnell Feuer.
Alte und beschädigte Akkus fangen besonders schnell Feuer. - © Tony Baggett - stock.adobe.com

Nicht nur im Smartphone, sondern auch in der elektrischen Zahnbürste, im E-Bike, im Staubsauger, Akkubohrer, Rasenroboter oder im Stromspeicher für die Fotovoltaik-Anlage findet man Akkus. Sie sind millionenfach im Einsatz. Allein 2021 wurden laut heise online (Nachrichten-Website mit Themenschwerpunkt Informations- und Telekommunikationstechnik) über 291 Millionen Lithium-Ionen-Akkus nach Deutschland importiert. Potenziell sind sie alle brandgefährlich. „Sogar alte Handys in der Schublade können einen Brand auslösen“, warnt Jan Grabietz, Technischer Risikoberater bei der AXA-Versicherung. Das gelte, wenn sich die Geräte nach Jahren tiefenentladen, sich die Elektrolytflüssigkeit im Akku zersetzt und Gase entstehen. Besonders gefährlich sind nach Erkenntnissen der Axa beschädigte Akkus. „Nach Stürzen können Isolierschichten innerhalb des Akkus reißen und es kann zu einer Selbstentzündung kommen“, warnt Grabietz Sogar elektrische Rollstühle können einen Brand entfachen. Einen solchen Schadenfall musste die Axa unlängst bei einem Händler für Sanitätsbedarf regulieren.

Beschädigte und alte Akkus richtig entsorgen

In der Versicherungsstatistik sind die Akku-Schäden noch nicht auffällig: „Wir wissen bisher lediglich, dass E-Autos nicht öfter brennen als Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb“, so Grabietz. Er rät dazu, E-Bikes im Sommer nicht stundenlang in der Sonne stehen zu lassen. Notfalls sollte der Akku entfernt werden. Beschädigte und alte Geräte sollten über den Elektrofachhandel entsorgt werden.

Gefahr durch Überhitzung

Risikoberater Grabietz wirbt zudem für Vorsicht beim Laden: „Wir stellen vereinzelte Brände beim Laden von Akkus fest“, erzählt er. In diesen Fällen überhitzen die Akkus und fangen Feuer. Dies passiert beispielsweise, wenn Akkus nicht mit dem vom Hersteller vorgeschriebenen Ladegerät aufgeladen werden oder unpassende Ladenetzstecker verwendet werden. „Eine sehr starke Erhitzung von Akku oder Ladenetzteil ist ein deutliches Zeichen dafür, dass das verwendete Ladegerät inkompatibel sein kann“, informiert Grabietz. Ein solcher Fehlgebrauch kann vor allem für Gewerbetreibende, die viele große Akkus regelmäßig laden, schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben. So könnte von einem überhitzten Akku ein Brand ausgehen. Sachverständige ermitteln in solchen Fällen regelmäßig die Brandursache.

50 Prozent Leistungsabzug durch falsches Laden

Liegt die Brandursache tatsächlich beim falschen Laden, gibt es meist Ärger mit der Regulierung durch den Versicherer. Grundsätzlich greift die Inhalts- und Gebäudeversicherung. Laut dem Axa-Risikoexperten gibt es noch keine behördlichen Vorschriften, die das Laden von Akkus regeln. Daher könnten die Versicherer meist wohl keinen Pflichtverstoß in Gestalt einer Obliegenheitsverletzung einwenden. „Auch die sogenannte Gefahrerhöhung scheidet nach meiner Ansicht in einem solchen Brandfall meist aus“, sagt Dr. Florian Dallwig von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Denn eine Gefahrerhöhung, durch die der Versicherer leistungsfrei wird, setzt eine gewisse Dauerhaftigkeit des gefahrträchtigen Zustands voraus. Etwas anderes mag aber bei wiederholter und regelmäßiger Nutzung eines ungeeigneten Ladegeräts gelten.“ Der Fachanwalt für Versicherungsrecht warnt davor, dass Assekuranzen in solchen Brandfällen die Leistungen wegen grob fahrlässiger Herbeiführung kürzen könnten. „Wenn der Fehlgebrauch für den Gewerbetreibenden auf der Hand liegt, etwa weil das Gerät sehr heiß wird, ist eine Leistungskürzung für den Gesamtschaden durchaus möglich“, so der Jurist, der in Hamm Partner bei der Kanzlei Streitbörger ist. „Bis zu 50 Prozent Kürzung könnten möglich sein“, schätzt der Versicherungsrechtler.

Tipp: Gewerbetreibende sollten dieses Risiko meiden und nur zugelassene Ladegeräte verwenden. Gleichzeitig rät Dallwig Unternehmern, ihre Versicherungsbedingungen auf den neusten Stand zu bringen. „So ist es möglich, dass Versicherer die Klausel ´grobe Fahrlässigkeit´, ganz streichen.“ Im privaten Bereich sei das bei der Kfz-, Gebäude- und Hausratversicherung heute bei neuen Verträgen längst üblich. Doch selbst wenn der Versicherer auf die sogenannte Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet, haben Gewerbetreibende oft ein Problem, wenn der Versicherer nach einem Schaden oder einer Besichtigung des Betriebes die Behandlung, Lagerung und Ladung von Akkus verbindlich vorschreibt. Das hat die Axa-Versicherung beispielsweise für den Sanitätsgroßhandel getan, bei dem der E-Rollstuhl den Brand auslöste. Auch Verleihfirmen von Geräten mit Akkus, wie Fahrradhändler, müssen mit zusätzlichen Auflagen rechnen. Wird dagegen verstoßen, begeht der Gewerbetreibende eine Obliegenheitsverletzung. Dann sind Leistungskürzungen üblich.

Tipps zur Schadenverhütung

Wenn eine Ladung eines Akkus nicht überwacht werden kann, sollte sie im Idealfall in einem durch einen Rauchwarnmelder überwachten Raum und auf einer feuerfesten Unterlage stattfinden. Ein Sicherheitsabstand zu brennbarem Material ist zudem wichtig. Bei großen Lagerhallen – etwa bei handwerklichen Betrieben – kann sogar eine Überprüfung oder technische Überwachung zum Beispiel mit Rauchmeldern oder Wärmebildkameras sinnvoll sein, um einen möglichen Schaden zu begrenzen.