Versicherungen Firmenschutz: Großes Einsparpotenzial bei Versicherungsprämien

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Betriebsversicherung, Flottenversicherung, Gebäudeversicherung und Geschäftsinhaltsversicherung

Die globalen Krisen verteuern das Leben enorm – und auch die meisten Firmenversicherungen werden künftig massiv teurer. Doch Handwerker können gegensteuern. Einige Maßnahmen helfen sofort, andere erst im Lauf des Jahres 2023. Unser Test zeigt: Das Einsparpotenzial liegt bei bis zu 80 Prozent der Prämien. Mit Tarifvergleichs-Tabelle.

Michael Fischer-Eding, Gründer der mfe innen & außen GmbH, Düsseldorf.
Michael Fischer-Eding, Gründer der mfe innen & außen GmbH, Düsseldorf. - © Markus J. Feger

Der Versicherungsmarkt verhält sich derzeit wie das berühmte gallische Dorf der Unbeugsamen: Es trotzt dem Rest der Welt und schreibt seine eigenen Regeln. Während der Handlungsspielraum des Handwerks in der aktuellen globalen Krisenlage nicht besonders groß ist – die Unternehmer müssen mit Mangellagen und gestiegenen Kosten umgehen, ohne viel gestalten zu können –, tun sich im Versicherungsmarkt viele Handlungsoptionen auf. Unternehmer sollten sie nutzen. Ein Prämienvergleich lohnt sich vor allem bei der Inhalts-, Kfz- und Betriebsgebäudeversicherung.

Die Kfz-Versicherung wechseln

Obwohl die Autoversicherer 2020 und 2021, als viele Räder wegen Corona stillstanden, hohe Gewinne eingefahren haben, wollen sie jetzt schon wieder mehr Geld. Als Grund nennen sie die stark ­steigenden Preise für Ersatzteile.

„Zwischen August 2021 und August 2022 haben die Autohersteller die Preise im Schnitt um fast acht Prozent erhöht“, sagt Jörg Asmussen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Gleichzeitig passieren nach dem Ende der Pandemie wieder mehr Unfälle auf den Straßen. Experten, wie die Hannover Rück oder der Marktbeobachter MSK, rechnen mit Prämiensteigerungen um mindestens zehn Prozent, um allein die Kosten für die Inflation zu decken. Handwerker sollten je nach Schaden­quote mit deutlich höheren Prämien rechnen. „Bei den Kfz-Kleinflotten sehen wir das Bestreben einzelner Versicherer, schadenauffällige Kunden zu ‚sanieren‘, indem sie entsprechende Mehrprämien fordern“, sagt Stefan Peters vom Versicherungsmakler Best Gruppe aus Düsseldorf.

Massive Prämienerhöhungen

Noch viel stärker von der Beitragserhöhung betroffen sind die Inhalts- und Gebäudeversicherung. Hier rechnen die Experten, wie Eileen Billerbeck, Maklerin aus Bielefeld, Jochen Brenner von der SüdwestRing aus Weingarten oder Andreas Vollmer von Hasenclever aus Bielefeld, mit Prämiensteigerungen von 30 bis 40 Prozent. Der Grund: Ein großer Teil der Beitragsanpassungen entsteht aus der vertraglich fixierten jährlichen Indexanhebung. Sie sorgt dafür, dass sich die Neuwertentschädigung für die Versicherer rechnet, obwohl die Kosten steigen.

Für die Betriebsgebäudeversicherung beträgt die diesjährige Anpassung knapp 15 Prozent. Für die Inhaltsversicherung sind es wahrscheinlich 40 Prozent oder mehr. Entscheident ist der Erzeugerpreisindex und der stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Die Argumente der Versicherer: Wegen der steigenden Kosten für Gebäude und Inhalte müssen die Versicherungssummen erhöht werden – und höhere Summen bedeuten höhere Prämien.

Nicht sofort kündigen

Die Prämienerhöhungen aufgrund gestiegener Kosten, Baupreise und des Gebäudealters müssen Kunden erst einmal hinnehmen. Sie können ihre Policen nur zum Vertragsablauf kündigen. Denn die reguläre Kündigungsfrist in der Inhalts- und Gebäudeversicherung beträgt drei Monate und ist bei Hauptfälligkeit 1. Januar am 30. September bereits abgelaufen. Aber: Wenn zur automatischen Neuwertanpassung eine Beitragserhöhung aufgrund höherer Schäden hinzukommt, gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Achtung: „In wenigen Fällen haben die Kunden auch für ihre Sachversicherung eine Kündigungsverkürzung von einem Monat vereinbart“, erläutert Experte Brenner. Dann können sie noch bis Ende November ordentlich aus dem Vertrag aussteigen. Ein Blick in die Vertragsunterlagen – oder ein Anruf beim Versicherungsberater – bringt Klarheit.

Anders ist es bei der Kfz-Versicherung. Hier gilt grundsätzlich eine einmonatige Kündigungsfrist bis zum 30. November. „Der Kunde hat ein Wahlrecht. Schon wenn eine Sparte, etwa die Haftpflicht, minimal steigt, kann der gesamte Vertrag gekündigt werden, auch wenn gleichzeitig die Vollkasko günstiger wird“, erläutert Ulrich Loske, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Duisburg.

Grundsätzlich raten viele Versicherungsexperten aktuell zur Vorsicht. „In der jetzigen Situation sollten Kunden, die viele Schäden haben, möglichst abwarten, wie der Versicherer agiert“, sagt etwa Sören Behrens, Versicherungsberater aus Südharz. Vor dem endgültigen Ausstieg beim alten Versicherer sollte eine Zusage der neuen Assekuranz schriftlich auf dem Tisch liegen.

Achtung Unterdeckung

Gefährlich ist es, eine geringere Versicherungssumme zu beantragen, um Prämien zu sparen. „Dann streicht der Versicherer den Unterversicherungsverzicht“, warnt Experte Andreas Vollmer. Damit wird der Schutz entwertet und die Abzüge im Schadenfall können riesig sein.

Wer einen Prämienanstieg abmildern möchte, sollte einen Teil des Risikos übernehmen – etwa durch Erhöhung der Selbstbeteiligung bei der Inhalts- und Betriebsgebäudeversicherung: „Eine Eigenbeteiligung von 5.000 Euro bei einem Brandschaden bringt keinen Handwerker um. Damit lässt sich aber die Prämie deutlich senken“, sagt Andreas Vollmer. Und einen Prämiennachlass könne man aushandeln, wenn die Vorteile für den Versicherer betont werden: Zum einen zahlt er im Schadenfall weniger; zum anderen spart er Verwaltungskosten, weil die vielen Kleinschäden entfallen.

Ein Tipp für die Inhaltsversicherung: Versicherte sollten prüfen, ob der Versicherungswert noch gilt. Nach Erkenntnis vieler Experten werden oft neue Maschinen hinzuversichert, nicht mehr vorhandene alte nicht herausgenommen. Unter dem Strich könne so der Wert sinken.
Darauf müsse die Assekuranz sofort reagieren, da das sogenannte „versicherte Interesse“ weggefallen sei. Sören Behrens rät zudem allen Handwerkern, die in den letzten fünf Jahren kaum Schäden hatten, umgehend beim Versicherer diese Schadenquoten anzufordern. „Schon diese kleine Abfrage löst bei Vermittlern und Versicherungsmaklern oft hektische Betriebsamkeit aus. Man fürchtet dann, den Kunden zu verlieren, und macht kreative Vorschläge, die von Leistungsverbesserungen bis zu Rabatten reichen“, so die Erfahrung des Beraters.

Einen wichtigen Rat, der die Police unter Umständen sogar teurer macht, gibt Makler Brenner: Pandemie, Rohstoff-, Personal- und Bauteilemangel, Versandprobleme und starke Nachfrage würden wohl noch längere Zeit Lieferengpässe verursachen. „Dadurch verlängern sich nach einem schweren Schaden die Ausfallzeiten des Betriebs.“ Das müsse bei der „Haftzeit“ in der Betriebsunterbrechungsversicherung unbedingt berücksichtigt werden. Daher sollten Handwerker ihre Haftzeit auf 24 Monate erhöhen.

2023 vorteilhaft planen

Wer im kommenden Jahr optimal versichert sein möchte, ohne maximale Beiträge zu zahlen, sollte „wirklichen Wettbewerb“ herstellen, meint Berater Behrens. Das bedeutet, den kompletten Schutz für marktweit auszuschreiben.

Wie wichtig das ist, zeigt ein Beispiel: Wir berichteten vor gut einem Jahr über Leistungen und Tarife im gewerblichen Haftpflichtschutz. Ein Leser verglich die Prämien mit seinen eigenen und staunte nicht schlecht: Er zahlte 7.827 Euro – 5.500 Euro mehr als unser Tarifvergleich auswies. Der mittelständische Handwerker wendete sich an den im Beitrag genannten Düsseldorfer Versicherungsmakler Johannes Brück. „Wir haben die Betriebshaftpflichtpolice des rheinischen Versicherers sofort gekündigt“, so der Makler. Die neue Police kostete den Handwerker 2.232 Euro – bei gleichzeitiger Leistungsverbesserung. So gibt es beispielsweise eine höhere Versicherungssumme, die Kostenübernahme von Folgen eines verlorenen Kundenschlüssels oder die Absicherung von Nachbesserungsbegleitschäden.

Derzeit arbeitet Brück für den Handwerker an einer Flottenpolice. „Die alte hat noch Bedingungen von vor zehn Jahren“, sagt er – mit teilweise vollkommen überholten Leistungen, wie eine Neuwertentschädigung von nur sechs Monaten. Heute gibt es Policen, die 36 Monate lang zum Neuwert des Autos leisten. Zudem hat Brück ermittelt, dass der Handwerker seine Kautionen für Mängelansprüche über die Bank abdeckt. „Hier sind Bürgschaftsversicherungen deutlich günstiger und sie belasten den Kreditrahmen des Betriebes nicht“, erläutert Brück.

Jährlicher Gesamt-Check

Die jährliche Überprüfung des gesamten Versicherungsschutzes lohnt sich. Wie auch der Fall von Michael Fischer-Eding zeigt. Er hat im Mai 2022 die mfe innen & außen GmbH in Düsseldorf gegründet. Sein Haupttätigkeitsfeld: Sanierungs­management.

Selbstständig ist der Handwerksmeister schon länger gewesen – in einer Partnerschaft, in der es am Ende persönlich gekriselt hat. „Die neue Firma läuft richtig gut an“, sagt Fischer-Eding. Trotzdem musste er viel Geld für den Neustart in die Hand nehmen und achtet nun auf die Kosten. Auch ihn berät Makler Brück, der zunächst eine Risikoanalyse durchgeführt hat und das Notwendigste absicherte. Für Sach- und Inhaltsschutz, Betriebshaftpflicht und Kfz-Schutz zahlt Fischer-Eding nun im Jahr 1.700 Euro. „Das ist eine sehr angemessene Prämie und das beste Preis-Leistungs-Verhältnis, ein Marktvergleich lohnt sich einfach“, sagt der Unternehmer. Und er weiß: „Bei Veränderungen unseres Geschäftsmodells bekomme ich sofort den Tipp für die Schutzerweiterung.“ Gleichzeitig trommelt der Makler ein wenig für den neuen Handwerksbetrieb. So empfiehlt er etwa Kunden mit Leitungswasserschäden den Service von Michael Fischer-Eding.

Der aktuelle Tarifvergleich

Makler können wahlweise auf Honorar- oder Provisionsbasis beraten. Zwischen 150 und 200 Euro kostet eine Beraterstunde – ein lohnendes Investment, wie unsere Prämienabfrage zeigt. In der Inhaltsversicherung hätte das Unternehmen, wenn es vom teuersten zum günstigsten Anbieter wechselt, einen Sparvorteil von über 650 Euro oder 40 Prozent verbucht. Beim Betriebsgebäude liegt das Sparpotenzial gar bei 60 Prozent oder rund 1.000 Euro. Extrem ist der Vorteil bei der Betriebshaftpflichtversicherung: 80 Prozent, über 20.000 Euro, können Unternehmer durch einen Wechsel der Assekuranz sparen. Keine Frage, ein Marktvergleich ist ein Muss in der Krise.

Musterunternehmen: Diesen Betrieb haben wir getestet

  • Betriebshaftpflichtschutz: 5 Mio. Euro Personen- und 5 Mio. Euro Sachschäden; keine Selbstbeteiligung. Das fiktive Unternehmen „Heizung- und Klima-Wagner“ GmbH, Gründung 2012, ist meistergeführt, mit einem jährlichen Nettoumsatz von 2 Mio. Euro. Versicherungsort ist Mündelheimer Weg 42, 40472 Düsseldorf; die Arbeiten erfolgen überwiegend beim Kunden. Es gibt sechs Fahrzeuge (Pkw – Kombis), die Werkzeuge und Waren für Kunden transportieren. Wert je Fahrzeug 5.000 Euro. Eigenes Lager; alle Versicherungen laufen seit Gründung. Das Unternehmen ist seit fünf Jahren schadenfrei; Start der Versicherung 1.1.2023; 9 Mitarbeiter; 7 Vollzeit, 1 Teilzeit, 1 Geschäftsführer. Lohnkosten inklusive Lohnnebenkosten: 320.000 Euro; 60.000 Euro für den Handwerksmeister und Geschäftsführer.

  • Gebäudeschutz: Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm/Hagel; Leitungswasser und Elementar. Das Geschäfts- und Wohngebäude liegt in Zürs-Zone 2; Bauartklasse ist BAK I; Wohn- und Geschäftshaus innerhalb einer Ortschaft; Baujahr 2015; 200 qm Betriebsgröße; Wohnanteil 40 Prozent; kein gefahrerhöhender Betrieb innerhalb von 20 Metern zum Gebäude; keine Kern- oder Teilsanierung des Gebäudes; Neuwert 450.000 Euro; Wert der Grundstücksbestandteile 30.000 Euro; Gebäude steht nicht leer und Betrieb ist kein reines Lager; Einbruchmeldeanlage; alle Zugänge sind 2 mal verschließbar, Sicherheitsschlösser (Schließzylinder) sind gegen Herausziehen gesichert; Sicherheitsschlösser schließen bündig ab. Metallrosette oder Türschilder sind von außen nicht abschraubbar; innen anliegende Türscharniere; die Außentüren sind Metalltüren, kein Zugangstor; Dach hart mit Dachziegeln, massive Außenwände; ganzjähriger Betrieb.

  • Inhaltsversicherung: Schutz gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm/Hagel und Leitungswasser sowie Betriebsunterbrechung (KBU). Selbstbeteiligung bis 500 Euro. Der Handwerker ist Eigentümer des Gebäudes/der Betriebseinrichtung. Versicherungssumme ohne Waren und Vorräte 450.000 Euro; Waren und Vorräte 150.000 Euro, gesamt 650.000 Euro. In den letzten fünf Jahren kein Schaden; auch kein unversicherter; in den letzten zehn Jahren kein Elementarschaden, auch kein unversicherter. Zahlweise jährlich, Laufzeit 1 Jahr, Unterversicherungsverzicht, Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung von Schäden; Selbstbeteiligung 500 Euro, für Gebäudeschutz 1.000 Euro; abweichende Selbstbeteiligung bei Elementarschäden.

Vergleich: Top-Tarife der Inhaltsversicherung

Das Sparvolumen bei der Inhaltsversicherung beträgt für den Musterbetrieb rund 40 Prozent oder 655 Euro pro Jahr. (Sortiert nach Prämienhöhe).

VersichererTarifJahresprämie
in Euro (gerundet)
Selbstbeteiligung
pro Schaden in Euro
Münchner VereinInhalstsversicherung967500
AndsafeMehrgefahren
Inhalts­versicherung
970500
Signal IdunaBetriebspolice Select997250
Basler Inhaltsversicherung1.109keine
Alte Leipziger All Inhalt Classic1.246500
Rhion digital Gewerbe Kompakt1.264500
Bessergrün Gewerbe Kompakt1.295500
Waldenburger Gewerbe-Sachversicherung1.344500
GVOTop-Vit Plus1.622keine
Quelle: Finanzchef24.de und Abfrage bei handwerksnahen Versicherern (Signal Iduna; Münchener Verein); Stand 10/2022

Vergleich: Top-Tarife der Betriebsgebäudeversicherung

Das Sparvolumen bei der Betriebsgebäudeversicherung beträgt für den Musterbetrieb rund 60 Prozent oder 1.035 Euro pro Jahr. (Sortiert nach Prämienhöhe).

VersicherTarifJahresprämie
in Euro (gerundet)
Selbstbeteiligung
pro Schaden in Euro
HDI Mehrgefahren 673500
Münchener ­Verein Geschäftsgebäude7501.000
InterPremium764500
AIG Plus861keine
Signal Iduna VGG 2022875250
Alte Leipziger Classic1.426500
VHV Firmenprotect1.444500
Rhion digital Plus1.708500
Quelle: Gewerbeversicherung.de; Abfrage bei handwerksnahen Versicherern (Signal Iduna; Münchener Verein); Stand 10/2022

Wichtige Leistungen bei der Betriebshaftpflichtversicherung

Auf folgende Bedingungen sollten Unternehmer achten, um im Schadenfall gut abgesichert zu sein.

  • Tätigkeitsschäden: Ein Tätigkeitsschaden oder auch Bearbeitungsschaden ist ein Schaden, der durch eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit entstanden ist. Der Versicherungsschutz gilt für Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, dem sogenannten Folgeschaden und an bauseits gestelltem Material.

  • Nachbesserungsbegleitschäden: In enger Verwandtschaft zu den Mängelbegleitschäden stehen die Nachbesserungsbegleitschäden. Der große Unterschied: Hier ist der Schaden – durch eine mangelhafte Arbeit – noch nicht eingetreten. Der Kunde möchte aber, dass der Mangel vor dem Schaden beseitigt wird. Beispiel: Nachweislich wurde das falsche Dichtungsmaterial verwendet. Die Beseitigung des Schadens kann aufwendig sein und sollte über die Versicherung getragen werden. Auch hier gilt, dass nur der Folgeschaden und nicht die Beseitigung des Mangels versichert ist.

  • Obhutsschäden: Schäden an beweglichen fremden Sachen, die z. B. gemieteten, gepachteten oder geliehenen fremden Sachen im Rahmen einer vorübergehenden betrieblichen Nutzung.

  • Summen- und Konditionsdifferenzdeckung: Handwerker, die besseren Versicherungsschutz möchten, können schon jetzt zum Ablauf des alten Vertrages einen neuen Vertrag mit leistungsstarkem Umfang bei einem anderen Anbieter abschließen. Mit der Summen- und Konditionsdifferenzdeckung ist bereits vor Versicherungsbeginn Versicherungsschutz für eingetretene Schäden gegeben, die nicht über den Vorversicherer, aber über den neuen Versicherer mitversichert sind.

  • Leistungs-Update-Garantie: Führt der Versicherer bessere Bedingungen ein, gelten diese automatisch für den Vertrag mit.