Sobald Handwerksbetriebe ein Firmenfahrzeug für den dienstlichen und privaten Einsatz stellen, sollten die Entscheider dafür mit dem Mitarbeiter die Rahmenbedingungen für die Dienstwagenüberlassung festzurren. Denn es gilt Fallstricke von vornherein aus dem Weg zu räumen.

Ob für den erfahrenen Zimmermeister mit Projektverantwortung, den bundesweit aktiven Bauleiter oder den Kfz-Mechatroniker mit Spezialwissen im Wohnmobilbau: Etliche Handwerksbetriebe stellen ihren Beschäftigten einen Dienstwagen als Gehaltsbestandteil zur Motivation und Bindung ans Unternehmen, den sie nicht nur dienstlich, sondern auch privat fahren dürfen. Das gilt nach Beobachtungen von Roman Kasten auch für kleinere Fuhrparks mit zehn oder 20 Fahrzeugen.
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