Interview mit Katja Alexander Baupartner-Insolvenz: So schützen Sie sich durch vertraglich vereinbarte und gesetzliche Sicherheiten

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Die angespannte konjunkturelle Lage auf dem Bau befördert manches Unternehmen in ernsthafte Schwierigkeiten – mit unangenehmen Folgen auch für ihre Partner. Rechtsanwältin Katja Alexander von Börgers – Kanzlei für Bau- und Immobilienrecht – erklärt im Interview, wie sich Unternehmer in schwierigen Umfeldern rechtlich clever wappnen.

Um bei Insolvenz eines Partners nicht selbst in Mitleidenschaft gezogen zu werden, sollten vertragliche Sicherheiten vereinbart werden, und zwar bevor die Leistung erfolgt. - © MoiraM - stock.adobe.com (generiert mit KI)
Bemerken Sie unter Ihren Mandanten eine Zunahme der Fälle von Bau- und Handwerksunternehmern, die sich zum Thema Absicherung von offenen Zahlungen informieren oder die schon mit der Insolvenz von Geschäftspartnern zu tun haben?

Katja Alexander: Tatsächlich ist es so, dass wir als Immobilien-Anwälte meist die Ersten sind, die gefragt werden, wenn es zu ersten Vertragsstörungen kommt. Seit 2022 nehmen diese Fragen zu, etwa zu Bauträger-Vertragsverhältnissen. Mandanten melden sich zum Beispiel, wenn das Projekt anders als geplant nicht vorwärts geht, die Baustelle Tage oder gar Wochen nicht besetzt ist oder die Fertigstellungstermine nicht eingehalten werden, keine Zahlungen mehr erfolgen.

Diese Thematiken haben sich 2023 sogar verdichtet. Aktuell kommen konkrete Fragen zu Insolvenzverfahren. Wir begleiten auch einige Mandanten, die selbst ins Trudeln geraten sind und sich juristischen Beistand wünschen. In diesem Zusammenhang klären wir auch zur Geschäftsführerhaftung bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Unternehmens auf. Denn dann muss innerhalb konkreter gesetzlicher Fristen Insolvenzantrag gestellt werden.