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Der Sicherheitseinbehalt ist eine Form von Sicherheitsleistung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Er wird fast nur im privaten Baurecht praktiziert, ist dort aber weit verbreitet. In der Regel begleicht hierbei der Kunde zunächst nur einen Teil der Rechnung, der restliche des Betrages wird dann zum Ende der Gewährleistungsfrist gezahlt. Alle wichtigen Fakten und Sonderfälle zum Thema „Sicherheitseinbehalt“.

© Gina Sanders – Fotolia

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