Jahresausblick Was uns im Jahr 2022 erwartet: Betrieb, Finanzen und Digitales

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Datenschutz, Digitalisierung, EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz), Gewerbeabfall: Wohin mit dem Müll?, Nachhaltigkeit und Werkzeug und Maschinen

In den Bereichen "Betrieb", "Finanzen" und "Digitales" warten auch 2022 wieder einige Änderungen auf Unternehmer und Firmenchefs. Neuerungen, die Sie unbedingt beachten sollten, haben wir hier für Sie übersichtlich zusammengestellt.

Was uns 2022 erwartet: Betrieb, Finanzen und Digitales
Was uns 2022 erwartet: Betrieb, Finanzen und Digitales. - © Valery Kachaev - stock.adobe.com

Verpackungsgesetz wird erweitert

Das bereits 2019 mit dem Ziel höhere Recyclingquoten in Kraft getretene Verpackungsgesetz (mehr dazu lesen Sie im Beitrag "Verpackungsgesetz und LUCID-Registrierung: Alle Details, Änderungen und Ausnahmeregelungen") wird schrittweise erweitert. Hersteller und Händler von Produktverpackungen, die beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren und ihre Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren. Diese Registrierungspflicht wird ab 1. Juli 2022 auf weitere Verpackungsgruppen wie Transport-, Mehrweg- sowie pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen ausgedehnt. Auch gilt die Registrierungspflicht künftig für alle Letztvertreiber von Serviceverpackungen und für die bislang ausgenommenen Fälle, in denen ein Vorvertreiber diese Pflicht übernommen hat. Eine Verpackung gilt als Serviceverpackung, wenn sie erst bei Übergabe an den Kunden befüllt wird. Daher sind etwa Bäckereien oder Fleischerfachgeschäfte betroffen, die verpackte Lebensmittel oder Getränke zum Mitnehmen ausgeben. Experten empfehlen, sich frühzeitig zu informieren, ob der eigene Betrieb sich registrieren lassen muss. Wie Sie Einwegverpackungen streichen können, lesen sie im Beitrag "Mehrwegbehälter: So ziehen Chefs Einwegverpackungen aus dem Verkehr".

Neue EU-Maschinen-Verordnung

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gewährleistet den freien Warenverkehr innerhalb der EU auf Basis einheitlicher Anforderungen an Schutz und Sicherheit aller im europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebrachten Maschinen. Aufgrund der rasanten technologischen Entwicklung – Digitalisierung, Automatisierung, Künstliche Intelligenz und vieles mehr – wird die als Maschinenrichtlinie bekannte Vorschrift derzeit überarbeitet. Die Neufassung mit der Bezeichnung EU-Maschinenprodukteverordnung soll die neuen Risikofelder etwa aus der Cyber-Security oder der zunehmend engeren Zusammenarbeit von Mensch und Roboter besonders berücksichtigen. Laut dem seit April 2021 vorliegenden Entwurf soll zudem die oft ausgesprochen umfangreiche und vor allem papierne Dokumentation künftig auch in digitaler Form möglich sein. Die Verabschiedung der neuen EU-Maschinenprodukteverordnung ist für 2022 geplant.

Bioabfall und Elektroschrott

Für das erste Halbjahr 2021 wird eine Änderungsverordnung erwartet, die verschiedene Bereiche des Abfallrechts betrifft. Geplant ist, beim Gewerbeabfall künftig zwischen verpackten und unverpackten Bioabfällen zu unterschieden. Zudem dürfen Bioabfälle künftig vor ihrer Behandlung – ob Kompostierung oder Vergärung – nur noch maximal 0,5 Prozent Kunststoffe enthalten. Das gilt auch für biologisch abbaubare Kunststoff-Verpackungen. Betroffen sind vor allem Kunststoffe, die mit Lebensmittelabfällen aus Handel, Produktion oder privaten Haushalten in den Bioabfall geraten. Für Vertreiber, die freiwillig Elektrogeräte zurücknehmen, wird die Mengenschwelle, ab der ein Abfallbeauftragter ernannt werden muss, deutlich erhöht. Damit soll die Bereitschaft zur freiwilligen Rücknahme von Elektroschrott bei den Händlern und Verwertern gefördert werden.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz kommt

Auch wenn das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erst zum Jahresbeginn 2023 in Kraft tritt und nur für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern gilt, sollten kleinere und mittelständische Handwerksbetriebe die Entwicklung aufmerksam beobachten. Denn auch auf nicht direkt betroffene Betriebe könnten Auskunfts- und Berichtspflichten zukommen, sobald sie als Zulieferer größerer Unternehmen agieren. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag "Lieferkettengesetz: Was Chefs aufgrund der „Sorgfaltspflichten“ jetzt beachten müssen".

Der gelbe Zettel wird digital

Ab Januar 2022 müssen Arztpraxen die Daten für eine Krankschreibung digital an die zuständige Krankenkasse übermitteln. Rechtsgrundlagen für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sind das Anfang 2020 in Kraft getretene Dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) sowie das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Ziel der Neuregelung ist es, die Verwaltungsabläufe im Gesundheitswesen sicherer, schneller und kostengünstiger zu gestalten. Anstatt sich als Arbeitgeber selber darum kümmern zu müssen, dass alle AU-Bescheinigungen von Mitarbeitern bei den jeweiligen Krankenkassen landen, sind nun die Ärzte dafür zuständig, die zuständige Krankenkasse über die Krankheit des Versicherten zu informieren. Ab Juli 2022 soll dann auch für krankgeschriebene Mitarbeiter das bisher übliche Ausstellen des gelben Scheins zur Vorlage bei ihrem Arbeitgeber entfallen. Bis Mitte nächsten Jahres sollen die Daten zwischen Arzt und Arbeitgeber sowie zwischen Krankenkasse und Arbeitgeber dann ausschließlich elektronisch fließen. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag "AU-Bescheinigung: Darauf müssen sich Chefs nach dem Aus für den gelben Zettel einstellen".

E-Rezept statt rosa Formular: Umstellung auf unbestimmte Zeit vertagt

Die rosafarbenen Rezepte aus Papier sollten allen Verzögerungen in der Testphase zum Trotz zumindest für verschreibungspflichtige Arzneimittel ab Januar 2022 dem digital ausgestellten E-Rezept weichen. Sobald die digitale Variante bei den verschreibungspflichtigen Medikamenten reibungslos funktioniert, sollen schrittweise auch alle anderen Medikamente, Hilfsmittel oder auch die Leistungen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege in die digitale Verschreibung einbezogen werden. Der angesichts der Probleme in der Testphase ambitionierte Plan wurde zwei Tage vor Weihnachten 2021 überraschend gekippt, weil die erforderlichen technischen Systeme laut Bundesgesundheitsministerium noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen. Jetzt soll die Testphase noch weiter laufen, ein neuer Umstellungstermin steht noch nicht fest.

Rechtssicherer Nachweis zum Datenschutz kommt

Wo DSGVO drauf steht, ist nicht immer DSGVO drin: Daher kommen in Deutschland in diesem Jahr endlich die ersten Zertifikate auf den Markt, über die ersichtlich ist, ob IT-Produkte und -Dienstleistungen den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung genügen. Im Mai 2018 trat das Regelwerk erstmals in Kraft, doch noch heute herrscht Unsicherheit darüber, ob Unternehmen, die behaupten, DSGVO-konform zu sein, tatsächlich zu trauen ist. Bis heute gibt es noch keine einzige akkreditierte Zertifizierungsstelle, die ein echtes DSGVO-Zertifikat ausstellen könnte. Die Zügel in der Hand hält dabei die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS): Zusammen mit den unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden kümmert sie sich darum, dass Zertifizierungsstellen rechtssichere Datenschutz-Nachweise ausstellen können. 2022 sollen die ersten Stellen den gesamten Prozess durchlaufen haben.

EEG-Umlage fällt 2022 deutlich

Die Umlage zur Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, wie sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt ist, sinkt auf den niedrigsten Stand seit zehn Jahren. Zum Jahresanfang fällt sie von 6,5 Cent auf 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Nach Angaben des Vergleichsportals Verivox lag der durchschnittliche Strompreis 2021 für Haushalte bei 31,38 ct/kWh und damit höher als je zuvor. Mit der Absenkung sollen Haushalte, Unternehmen und Betriebe entlastet werden.

Solarenergie wird Pflicht

Als erstes Bundesland setzt Baden-Württemberg eine umfassende Solarpflicht um. Angefangen wird mit Gewerbebauten, die ab Januar 2022 mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden müssen. Gleiches gilt ab kommenden Mai für neue Wohngebäude. Hausbesitzer, die eine grundlegende Dachsanierung vornehmen, müssen dann ab 2023 eine Photovoltaikanlage einbauen lassen. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag "Solarstrom wird Pflicht: Neue Aufgaben fürs Handwerk". Nordrhein-Westfalen setzt indes bei den Parkflächen an: Ab diesem Jahr sollen geeignete neue Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen überdacht und mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden müssen. Diese Solarpflicht gilt nur für Flächen, die zu gewerblich genutzten Gebäuden gehören. Auch weitere Bundesländer arbeiten an einem Gesetz.

Pläne der Ampelkoalition

Die Pläne der Ampelkoalition
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  • Schnellere Entscheidungswege
    Die Verfahrensdauer bei allen Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren soll halbiert werden, auch mithilfe von BIM.
  • Erneuerbare Energien Um den Ausbau zu beschleunigen, wird das öffentliche Interesse an deren Einsatz zur Erreichung der Klimaziele gesetzlich festgeschrieben.
  • Digitalisierung
    Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser, für den digitalen Aufbruch gibt es ein Digitalbudget sowie standardmäßig bei allen neuen Gesetzen einen Digitalisierungs-Check.
  • Datenschutz
    Ein besserer Zugang zu Daten für Kleinbetriebe und Start-ups, ein neues Dateninstitut sowie Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz sind geplant.
  • Innovationen
    Die neue „Deutsche Agentur für Transfer und Innovation“ soll anwendungsorientierte Forschung und Transfer stärken.
  • Meisterausbildung
    Um den Zugang für diese Qualifizierung zu erleichtern sollen die Kosten von Meisterkursen und -briefen für alle Teilnehmer deutlich gesenkt werden.