Verpackungsgesetz Mehrwegbehälter: So ziehen Chefs Einwegverpackungen aus dem Verkehr

Zugehörige Themenseiten:
Gewerbeabfall: Wohin mit dem Müll? und Nachhaltigkeit

Ab 2023 sollen Mehrwegbehälter neuer Standard für Außer-Haus-Essen werden. Das betrifft auch Fleischereien, Bäcker, Konditoren und Eishersteller, die Speisen und Getränke „to go“ anbieten. Was Unternehmer mit Bistrobetrieb jetzt beachten sollten.

Jens Neubauer, Fleischermeister aus Braunschweig, führt seinen Betrieb in vierter Generation. Mit im Bild: Ehefrau Kerstin und Tochter Marie (rechts)
Jens Neubauer, Fleischermeister aus Braunschweig, führt seinen Betrieb in vierter Generation. Mit im Bild: Ehefrau Kerstin und Tochter Marie. - © Franz Fender

Jens Neubauer, Fleischermeister aus Braunschweig, kann sich noch lebhaft daran erinnern, als er in den 1980er-Jahren mittags von der Schule nach Hause kam: Dann standen in der elterlichen Fleischerei dutzende Töpfe fein säuberlich aufgereiht nebeneinander. „Donnerstags gab es immer hausgemachten Eintopf. Unsere Kunden brachten bereits morgens ihre Kochtöpfe vorbei und holten sie mittags gefüllt wieder ab.“

Bereits in der vierten Generation führt er den Familienbetrieb mit inzwischen rund 90 Mitarbeitern in sieben Filialen inklusive Partyservice und Catering. Gerichte zum Mitnehmen sind bei seinen Kunden und vor allem in Corona-Zeiten heiß begehrt. Jeden Mittag stehen mehrere Menüs zur Auswahl. Ihre Kochtöpfe reichen die Kunden allerdings schon lange nicht mehr über den Tresen. Spezielle Einwegverpackungen sorgen heutzutage dafür, dass das Essen warm bleibt und sicher transportiert werden kann. Ab 2023 sollen den Kunden als Alternative zu Einwegverpackungen Mehrweggefäße über den Tresen gereicht werden. Betriebe, die Gerichte zum Mitnehmen anbieten, sind dann in der Pflicht. So sieht es eine Novelle des Verpackungsgesetzes vor. Denn in Deutschland entstehen laut Bundesumweltministerium täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll allein durch Take-away-Einwegplastik.

Der Änderung sieht Neubauer gelassen entgegen. „Wir mussten uns bis jetzt immer wieder mit solchen Themen auseinandersetzen und haben immer Lösungen gefunden“, sagt er und verweist auf das Verpackungsgesetz, mit dem die entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wurde und das zum 1. Juli in Kraft getreten ist. Seitdem sind bereits Wegwerfprodukte aus Plastik wie Einwegbesteck und -teller, Strohhalme und Rührstäbchen EU-weit verboten. Das gilt auch für To-go-Becher und Einwegbe­hälter aus Styropor.

„In unserem Party- und Catering­service praktizieren wir ausschließlich ein Mehrwegsystem“, so Neubauer. „Die Behältnisse, in denen wir das Essen liefern, bringen unsere Kunden zurück in den Betrieb.“ Die künftige Mehrwegpflicht für die warmen Take-away-Gerichte in den
Filialen seiner Fleischerei hat er im Blick und ist zuversichtlich: „Da wird sich noch viel tun.“ Vorstellbar wäre beispielsweise ein einheitliches Pfandsystem innerhalb einer Kommune. „Dann könnten sich von Restaurants über Lieferdienste bis zu Fleischereien alle einem System anschließen, der Kunde könnte die Behälter dann überall befüllen lassen oder abgeben.“

Ausnahmen für kleine Betriebe

Auch der Deutsche Fleischer-Verband (DFV) geht davon aus, dass sich bis 2023 das eine oder andere Mehrwegsystem etablieren wird. „Noch sind viele Fragen offen“, erläutert Thomas Trettwer, Justiziar beim DFV, und nennt ein Beispiel. „Von der Mehrwegpflicht ausgenommen sind kleine Läden, in denen insgesamt höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Doch noch ist nicht geklärt, ob sich diese Angaben auf eine einzelne Filiale oder auf das gesamte Unternehmen beziehen.“ Er rechnet damit, dass die Novelle um detaillierte Hinweise zur Umsetzung ergänzt wird. „Jeder Betriebschef wird sich die Frage stellen müssen, welches System in seinem Unternehmen praktikabel ist.“ Ob sich ein Betrieb für eine individuelle ­Lösung entscheidet oder sich einem Anbieter für ein Mehrwegsystem anschließt, hänge auch von der Unternehmensgröße und der Kundschaft ab.

Mehrkosten befürchtet

Auch Bäckereien, die ihren Kunden Coffee-to-go anbieten, stellen sich auf die Mehrwegalternative ein. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZDB) hält die Änderungen des Verpackungs­gesetzes allerdings für nicht zielführend: „Sie haben für die Bäckereien erhebliche Mehrkosten zur Folge“, gibt Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des ZDB, zu bedenken. Einige Bäcker dürften ein Platzproblem bekommen, da ihre Ver­­kaufsflächen sehr klein sind, um etwa die Mehrwegbecher zu lagern. Das Gesetz sieht vor, dass für alle Angebotsgrößen eines To-go-Getränks entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen. Zudem dürfen Lebensmittel im Mehrwegbehälter nicht teurer sein als in der Einwegvariante.

„Da die Strukturen im Bäckerhandwerk sehr heterogen sind, wird es vermutlich kein flächendeckendes Pfand-Mehrwegsystem geben“, so Schneider. Bereits jetzt gebe es viele Betriebe, die ihren Kunden Mehrwegalternativen an­bieten. Alle anderen müssten sich in den kommenden Monaten eine Lösung überlegen. Schneider hofft, „dass sich Anbieter finden, die den Bäckern ein attraktives Angebot machen, um die neuen Vorgaben zu erfüllen“, und betont, dass der ZDB bereits in Abstimmung mit verschiedenen Unternehmen stünde.

Der Verbraucher entscheidet

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht auch die Verbraucher in der Pflicht: Das zukünftige Mehrweggebot setze voraus, dass sich das Verhalten der meisten Verbraucher tatsächlich nachhaltig verändert und diese nicht doch weiter zu den Einwegalternativen greifen. Es sei damit zu rechnen, dass den Betrieben für Beschaffung, Lagerung und Reinigung der Mehrwegbehältnisse nicht unerhebliche zusätzliche Kosten und Zeitaufwand entstünden. In Verbindung mit den zahlreichen weiteren Bürokratiepflichten werde das für viele nur schwer handhabbar sein – schließlich müsse ja auch der Geschäftsbetrieb weiterlaufen.

Der ZDH empfiehlt seinen Handwerks­betrieben, bereits jetzt zu testen, welche Mehrwegbehälter in Zukunft genutzt werden können und wie die Systeme für Anschaffung, Rücknahme und Reinigung funktionieren. So könne der Betrieb vorab herausfinden, welche Lösungen sowohl für den Betrieb als auch für die Verbraucher gut funktionieren.

Projekt „Essen in Mehrweg“

Eine solche Testphase absolvieren zurzeit mehrere Dutzend Gastronomiebetriebe in Berlin und Bremen, die in dem vom Bundesumweltministerium geförderten Pilotprojekt „Essen in Mehrweg“ den Umstieg auf Mehrweglösungen für Take-away-Speisen erproben – als Vorbereitung für eine bundesweite Verbreitung. „Erste Erfahrungen zeigen, dass die Resonanz bei der Kundschaft gut ist“, meint Projektleiterin Magdalena Adamczyk-Lewoczko vom Verein Life Bildung Umwelt Chancengleichheit e.V. in Berlin, der das „Essen in Mehrweg“-Projekt gemeinsam mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) – Landesverband Bremen e.V. und dem Ecolog-Institut für sozial-ökologische Forschung und Bildung aus Hannover umsetzt.

Erprobt werden verschiedene Varianten: Im Individualsystem bringen die Kunden eigene Behälter mit und lassen diese befüllen. „Das ist betriebswirtschaftlich wohl die günstigste Variante. Einführungs- und Betriebskosten sind gering. Die Handhabung ist aber etwas komplizierter als bei Einwegverpackungen, weil die Hygieneregeln beim Umgang mit kundeneigenen Gefäßen zu berücksichtigen sind und in den Betriebsablauf integriert werden müssen“, erläutert sie.

Im Inselsystem setzt der Betrieb in der Regel gegen Pfand eigene Mehrwegbehälter ein. „Es muss sichergestellt sein, dass sich die Behälter hygienisch einwandfrei reinigen und trocknen lassen“, so die Projektleiterin. Außerdem sollten Gefäße und deren Deckel robust genug sein, um viele Umläufe zu überstehen. Anzustreben seien mindestens hundert Verwendungen pro Gefäß.

Rücknahme gegen Pfand

„Ein Vorteil betriebseigener Mehrweggefäße liegt darin, dass Chefs diese nach eigenen Vorstellungen aussuchen und mit dem Unternehmenslogo versehen können. Das erhöht die Kundenbindung“, so die Expertin. Der Einführungsaufwand sei allerdings vergleichsweise hoch: Die Gefäße müssten hinsichtlich ihrer Eignung für Lebensmittel geprüft, angeschafft und eventuell mit Namen oder Logo des Betriebs gekennzeichnet werden. „Außerdem ist auch die Rücknahme zu organisieren. Das heißt, Chefs müssen entscheiden, ob sie die Gefäße gegen Pfand ausgeben oder sie – unter Einsatz einer Software – mit einem QR-Code ausstatten möchten.“

Im Verbundsystem schließen sich mehrere Betriebe zusammen und setzen Behälter aus einem gemeinsamen Bestand ein. In einer weiteren Variante werden die Mehrweggefäße von einem Dienstleister oder einer Organisation in einem Poolsystem bereitgestellt. „Die Poolsysteme breiten sich aktuell bundesweit sehr dynamisch aus“, weiß Magdalena Adamczyk-Lewoczko.

Kunden aktiv ansprechen

Mehrweg muss sich auch ökonomisch rechnen. „Jedes vom Kunden mitgebrachte Gefäß erspart die Kosten für eine Einwegverpackung“, sagt sie. Es rechne sich in der Regel auch, betriebseigene Mehrweggefäße bereitzustellen. Das einzelne Mehrweggefäß sei in der Anschaffung zwar deutlich teurer, könne aber mehrere hundert Mal eingesetzt werden und erspare damit die entsprechende Zahl von Einwegverpackungen. „Der Kostenvorteil von Mehrwegalternativen wird seit der Umsetzung der Einweg-Plastik-Richtlinie der EU noch größer, weil bestimmte, kostengünstige Verpackungen wie Styroporbehälter seit diesem Juli verboten sind.“

Eines ist gewiss: Mehrweglösungen rechnen sich nur, wenn die Gefäße auch zum Einsatz kommen. „Das setzt die Schulung des Teams voraus. Unsere Erfahrungen zeigen: Wo das Personal die Kundschaft aktiv auf Mehrweg anspricht, kommen diese Verpackungen mehr zum Einsatz“, rät Adamczyk-Lewoczko. „Zusätzlich können Plakate, Aufsteller sowie Website und Social Media auf das Angebot hinweisen.“

Mehrweg Modelle für Take-away-Speisen im Praxistest

Das Pilotprojekt „Klimaschutz is(s)t Mehrweg!“ erprobt Vor- und Nachteile von Mehrweglösungen für Take-away-Speisen; am 7. Oktober 2021 gibt es dazu ein bundesweites Online-Treffen zum Erfahrungsaustausch mit Akteuren: www.esseninmehrweg.de

Individuelles SystemInselsystemVerbundsystemPoolsystem
Eigentümer
der Gefäße
Kundenausgebender BetriebZusammenschluss
ausgeb. Betriebe
Akteur, der das System betreibt
Kosten für ausgebenden BetriebAnschaffungskostenBeteiligung an Anschaffungskost.
Mitgliedsbeitrag
Nutzungsentgelt


Mitgliedsbeitrag
Nutzungsentgelt
Gewähr für
die Rückgabe
Vertrauen
Pfand
Pfand
Verknüpfung Personendaten
und Gefäßdaten
Pfand
Verknüpfung Personendaten
und Gefäßdaten
Rücknahme
der Gefäße
im ausgebenden Betriebin einem der teiln. Betriebe
Rückgabeboxen und -automaten
in einem der teiln. Betriebe
Rückgabeboxen und -automaten
Reinigung
der Gefäße
Kundenausgebender Betriebrücknehmender Betrieb
zentr. Spülküche
ext. Spüldienst
Quelle: „Essen in Mehrweg“/Projekt „Klimaschutz is(s)t Mehrweg“