Verpflichtung zur Rechtsberatung Elementarschaden und keine Versicherung: In diesen Fällen haftet der Makler
Wer von Starkregen- und Flutschäden betroffen ist, aber keine Elementarschadenversicherung für sein Gebäude oder für den Gebäudeinhalt hat, steht schlecht da. „Wäre seine Immobilie versicherbar gewesen, leistet der Bund nur die Hälfte der üblichen Entschädigung“, informiert Rechtsanwalt Johannes Fiala aus München. Er meint: In diesen Fällen haften unter Umständen die beratenden Versicherungsmakler oder Agenturen.
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