Bundesratsbeschluss Arbeitsschutz am Bau: Auch Solo-Selbstständige müssen künftig Vorschriften einhalten

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Arbeitsschutz und Gesundheit

Bisher mussten Unternehmer ohne Beschäftigte auf Baustellen nur dann die Vorschriften des Arbeitsschutzes erfüllen, wenn Mitarbeiter anderer Arbeitgeber gefährdet waren. Damit künftig am Bau alle nach den gleichen Sicherheitsstandards arbeiten, hat der Bundesrat am 9. Oktober 2020 eine Änderung der Baustellenverordnung beschlossen.

Auch Soloselbstständige, die völlig allein auf einer Baustelle arbeiten, sollen künftig laut Beschluss des Bundesrats alle Arbeitsschutzvorschriften einhalten. - © stockadobe.com/sculpies

Der nun an die Bundesregierung zur Entscheidung vorgelegte Verordnungsentwurf des Bundesrats sieht vor, dass Unternehmer ohne Beschäftigte (UoB) auf Baustellen den gleichen Arbeitsschutzvorschriften unterliegen wie Arbeitgeber. Und zwar unabhängig von der Tatsache, ob Beschäftigte anderer Arbeitgeber auf der Baustelle anwesend sind oder nicht. Damit will der Bundesrat nicht nur eine Lücke bei der Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrags der Arbeitsschutzbehörden bei der Überwachung von Sicherheit und Gesundheit der auf Baustellen tätigen Personen schließen, sondern ausdrücklich auch „den auf Baustellen deutlich zunehmenden kritischen Bedingungen des Arbeitsschutzes begegnen.

Baubranche begrüßt umfassenden Schutz für alle

Das Handwerk begrüßt die auf Initiative des Landes Hessen beschlossene Neuregelung: „ Beim Arbeitsschutz auf deutschen Baustellen darf niemand außen vor bleiben, auch nicht die Solo-Selbständigen", erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB). Der größte Branchenverband der Bauwirtschaft befürwortet den Vorstoß, mit dem Zweifel am Geltungsbereich des Arbeitsschutzes ausgeräumt werden sollen. Egal ob es sich um einen Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder einen Soloselbständigen handele, auf der Baustelle, so Pakleppa, müsse jeder verpflichtet sein, nicht nur andere, sondern auch sich selber vor Gefahren zu schützen.

Dachdecker hoffen auf faireren Wettbewerb

Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), wird in seinem Statement zum Beschluss noch ein wenig deutlicher: „ Es ist ein Unding, dass auf unseren Baustellen die Maßnahmen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes nicht für alle Bauarbeiter und Bauarbeiterinnen gelten.“ Zudem sieht Marx Wettbewerbsvorteile für Solo-Selbstständige, die bislang weniger Arbeitsschutzmaßnahmen treffen müssen als Arbeitgeber mit Beschäftigten. Insofern habe die bisherige Regelung schon länger für Unmut gesorgt.   

Bundesrat will Subunternehmertum eindämmen

Auch der Bundesrat betont in seinem Verordnungsentwurf ausdrücklich, dass aus ungleichen Arbeitsschutzanforderungen keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen dürfen. So soll mit dem Beschluss auch der am Bau häufigen Praxis entgegengewirkt werden, Mitarbeiter erst zu entlassen und diese dann als Subunternehmer mit geringeren Anforderungen an den Arbeitsschutz wieder zu beschäftigen.