Gesellschaftsform Brexit: Was wird aus der Rechtsform "Limited"?

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Brexit und Rechtstrends

Welche Auswirkungen hat der nun endgültig vollzogene Austritt Großbritanniens aus der EU auf die auch in Deutschland verbreitete Gesellschaftsform "Private Limited Company by shares", kurz Limited? Handwerksbetrieben mit dieser Rechtsform droht jetzt die Umwandlung in eine andere Gesellschaftsform.

Brexit
Durch den Brexit könnte "Limited"-Unternehmen die Gesellschaftsform entschweben. Trotzdem lohnt es sich, erst einmal abzuwarten. - © Watcom - stock.adobe.com

Unternehmen und Betriebe mit Verwaltung und Haupttätigkeit in Deutschland konnten bisher auch englische Gesellschaftsformen wählen. Daran hatte sich auch in der Zeit des Brexit-Übergangs, also während des Jahrs 2020, zunächst einmal nichts geändert. Bis zum 31. Dezember galten die alten Regelungen. Das Wirtschafts- und Partnerschaftsabkommen vom 24. Dezember 2020 wirkt sich nun aber auch auf das Gesellschaftsrecht aus. Gesellsc haften, die nach britischem Recht gegründet wurden, jedoch ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben, haben seit 1. Januar 2021 ihre Anerkennung als Gesellschaft mit Haftungs-beschränkung verloren. Dies betrifft insbesondere die Limited, die als Gesellschaftsform in Deutschland sehr beliebt war.

Was für eine Rechtsform ist die Limited? 

Die „Private Limited Company“ ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Solange das Vereinigte Königreich noch Mitglied der EU war, konnte eine solche Limited in England gegründet und ihr Verwaltungssitz dann nach Deutschland verlegt werden. Die Rechtsform wurde hier anerkannt. Die Gründung war rasch und unbürokratisch möglich: Als Gründungs- und Haftungseinlage genügte ein Pfund. Nach Angaben der Bundesregierung gibt es derzeit noch über 8.000 englische private Limited-Unternehmen, die ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben. Möglich wurde das durch die Niederlassungsfreiheit : Unternehmen in Deutschland durften die Rechtsform anderer EU- Länder annehmen.

Folgen des Brexit für die Limited:

Während des Übergangszeitraums hatte sich zunächst nichts verändert. Die als Limited organisierten Unternehmen haben erst mit dem Vollzug des EU-Austritts und dem Partnerschaftsabkommen vom Dezember 2020 mit Wirkung vom 1. Januar 2021 den Schutz der EU- Niederlassungsfreiheit verloren. Damit werden sie als Gesellschaftsform in Deutschland nicht mehr anerkannt, Folge: Fällt die Limited, die nur mit ihrer Einlage haftet, weg, geraten die Gesellschafter in die Haftung mit ihrem Privatvermögen. Die Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland kann sich nicht mehr auf die Niederlassungsfreiheit berufen, und es gilt wieder die sogenannte „Sitztheorie“. Sie besagt, dass ein Unternehmen, das seinen Sitz in Deutschland hat, auch eine deutsche Rechtsform haben muss. Die Limited wird damit automatisch zu einer Personengesellschaft und gilt nicht mehr als Kapitalgesellschaft. Hat sie mehrere Gesellschafter, wird die Limited automatisch zu einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Gibt es nur einen Gesellschafter, wird der Betrieb zum Einzelunternehmen. Folge: Die Gesellschafter haften ab diesem Zeitpunkt persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.

Folgen für den Schriftverkehr:

Die fehlende Anerkennung als Limited hat auch auf den Schriftwechsel und den Außenauftritt Auswirkungen. Soweit die Nachfolgegesellschaft weiterhin mit ihrem geschäftlichen Namen im Rechtsverkehr auftreten will, bedarf es eines Zusatzes „Nachfolgegesellschaft“ bzw. „Gesamtrechtsnachfolger“.

In welche Rechtsform können Handwerksbetriebe, die bisher als Limited organisiert sind, wechseln, wenn sie nicht mit ihrem Privatvermögen haften wollen?

Neugründung oder Verschmelzung der Limited? 

Grundsätzlich ist die Neugründung einer Kapitalgesellschaft, entweder einer GmbH oder einer Unternehmung (haftungsbeschränkt) (UG), denkbar. Man gründet eine GmbH oder eine UG und überträgt danach alle Vermögenswerte der Limited auf die neue GmbH oder UG. Leider löst das die Probleme nur zum Teil: Für alle Verbindlichkeiten und Schulden vor dem endgültigen Brexit am 1. Januar 2021 haftet der oder die Gesellschafter der Limited mit ihrem Privatvermögen. Eine Übertragung dieser Verbindlichkeiten auf die neue GmbH / UG ist nicht oder nur mit Zustimmung der Gläubiger möglich. Außerdem könnten stille Reserven der Limited nach deutschem Recht besteuert werden, was in jedem Fall eine teure Lösung wäre. In den meisten Fällen ist es nicht oder nur schwer möglich, Vertragsbeziehungen der Limited ohne weiteres auf die neue GmbH oder UG zu übertragen. Wer diese Form des Ausstiegs aus der Limited wählen will, sollte auf die Hilfe darauf spezialisierter Anwaltskanzleien zurückgreifen.

Alternative: Man gründet zunächst eine deutsche GmbH und verschmilzt anschließend grenzüberschreitend die Limited mit dieser GmbH. Allerdings verursacht diese Lösung Aufwand, Kosten und Zeit.

Welcher Aufwand ist mit einer grenzüberschreitenden Verschmelzung der Limited verbunden? 

Der Aufwand ist beträchtlich: Die Verschmelzung muss dokumentiert werden: So muss der Verschmelzungsplan in Deutschland und in England bekanntgemacht werden. Es wird ein Bericht über die Verschmelzung angefertigt, der zweisprachig beurkundet werden muss. Weitere Erfordernisse: Es muss ein Antrag auf Verschmelzung gestellt und bescheinigt werden. Es finden mündliche Verhandlungen mit Gesellschaftern und/ oder Gläubigern beim englischen High Court statt, der eine Entscheidung trifft. Die Firma muss dann ins Handelsregister eingetragen werden. In Deutschland bedarf es eines Notars, in England eines Barristors. Kein leichtes Unterfangen für ein kleines oder mittleres Handwerksunternehmen in Deutschland . Ohne externe Unterstützung wird das nicht funktionieren.

Die Kosten der Umwandlung sind hoch. Sie dürften im fünfstelligen Bereich liegen. Dazu kommt die für eine GmbH notwendige Kapitaleinlage von 25.000 Euro. Für die Unternehmensform Limited hatten sich vor allem kleine Unternehmen entschieden, die das gesetzliche Mindestkapital für eine GmbH nicht aufbringen konnten oder wollten. Das Geld für die Administration der Verwaltung und das notwendige Stammkapital von 25.000 Euro für die GmbH aufzubringen, wird viele Handwerksbetriebe überfordern .

Die Möglichkeiten durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes 

Mit dem Umwandlungsgesetz und seiner Änderung hatte der deutsche Gesetzgeber die grenzüberschreitende Verschmelzung der Limited grundsätzlich erleichtert. In dem Gesetz war eine Verschmelzung mit deutschen Personenhandelsgesellsc haften (OHG, KG und Partnerschaftsgesellschaft) möglich und vorgesehen , sofern sie in der Regel nicht mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigten. In diesem Fall musste kein Verschmelzungsbericht erstellt werden. Wählte man die GmbH & Co. KG, musste die GmbH als Komplementärin nach wie vor mit dem Mindeststammkapital von 25.000 Euro ausgestattet werden. Dafür hafteten die Gesellschafter allerdings nicht mit ihrem Privatvermögen.
Haken bei der Sache: Die  Umwandlung musste vor dem endgültigen Brexit am 31.12.2020 notariell beurkundet, beim Handelsregister beantragt und abgeschlossen worden sein.

Die Regelungen des Brexit-Steuerbegleitgesetzes nahmen den steuerlichen Auswirkungen des Brexits auf die Limited weitgehend den Schrecken, aber nur für den Bereich der Steuerzahlungen. Um die Haftung mit dem Privatvermögen zu verhindern,  hätte man spätestens in 2020 tätig werden müssen.

Andere ausländische Rechtsformen 

Grundsätzlich ist auch die Umwandlung einer britischen in eine irische Limited denkbar. Diese Umwandlung wird in der Regel schneller gehen als die Umwandlung in eine deutsche Gesellschaft. Da Irland auch künftig Mitglied der EU bleibt, kann eine irische Limited die Geschäfte wie bisher weiterführen. Die irische Limited ("Private Limited Company") ist in allen EU-Ländern rechtsfähig und kann in allen EU-Ländern Zweigniederlassungen errichten.

Für die irische Limited ist kein Mindestkapital   vorgeschrieben. Sie ist attraktiv , weil Irlands Körperschaftsteuersatz bei nur 12,5 Prozent liegt. Leider hat auch diese Lösung Nachteil : Wer in Irland steuerpflichtig ist, muss die Geschäfte dann auch in Irland führen. Wer deshalb nicht nach Irland auswandern und dort auch keinen Geschäftsführer einstellen will, sollte die Variante einer irischen Limited nicht weiter verfolgen.

Auch denkbar ist die niederländische haftungsbeschränkte BV ("Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid"). Das Stammkapital der BV beträgt nur 900 Euro . Auflage: Die holländische BV muss vor einem holländischen Notar gegründet werden, jedes Jahr muss ein Jahresabschluss erstellt und veröffentlicht werden.

Was sollten Handwerksbetriebe jetzt tun? 

Handwerksbetriebe , die die Rechtsform einer britischen Limited gewählt und noch nichts unternommen haben, sollten rasch Überlegungen über ihre künftige Rechtsform anstellen und sich mit den möglichen Folgen beschäftigen. Eine Umwandlung der Limited in eine deutsche GmbH wird nicht mehr möglich sein. Die steuerlichen Risiken sind erheblich. Handwerksbetriebe, die noch als Limited organisiert sind, sollten daher dringend Kontakt mit einem Anwalt und ihrem Steuerberater aufnehmen. Ein Wechsel der Rechtsform in eine ausländische Gesellschaft sollte nur mit Begleitung eines spezialisierten Beraters erfolgen.