- Zehn Punkte zur Arbeitnehmerfreizügigkeit Kammern prüfen Handwerkskenntnisse
Wenn ab Mai 2011 die Beschränkungen fallen, können auch Handwerksbetriebe aus Osteuropa in Deutschland arbeiten. Bei den zulassungspflichtigen Handwerken prüfen die Kammern die Berufserfahrung des Unternehmers. Hier die wichtigsten Fakten zur Arbeitnehmerfreizügigkeit.
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