Achtung: Bei Umwegen im Dienstwagen droht Pauschalbesteuerung
Handwerker müssen bei größeren Umwegen im Dienstwagen diese im Fahrtenbuch vermerken, sonst droht Pauschalbesteuerung: Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs stellt klar, dass bei widersprüchlichen Strecken-Angaben die Zusatzstrecke als private Nutzung mit der 1-Prozent-Regelung versteuert werden muss. Worauf Sie noch beim Fahrtenbuch achten sollten.
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