Gesetzliche Unfallversicherung Wegeunfälle: In diesen Fällen sind Handwerker versichert
Die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) tritt auch für Unfälle auf dem Weg zur Arbeit ein. Diese sogenannten Wegeunfälle sind laut Sozialgesetzbuch (SGB, § 8 Absatz 2) abgesichert. Dennoch gibt es viele Fälle, in denen die Unfallversicherung nicht einstehen muss. handwerk magazin und Experten der ARAG Versicherung erklären, in welchen Fällen Handwerker durch die DGUV versichert sind.
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