Ein Arbeitszeugnis muss wahr und gleichzeitig wohlwollend sein – ein Spagat, der nicht leicht zu meistern ist. Mit dem Zeugnisgenerator von handwerk magazin können Handwerksunternehmer nun musterhafte Arbeitszeugnisse selbst erstellen.

Für Handwerkunternehmer wird das Schreiben von Arbeitszeugnissen angesichts des schnelllebigen Arbeitsalltags oftmals zur lästigen Pflicht. Denn verlässt ein Mitarbeiter den Handwerksbetrieb, hat dieser ab sechs Monate Betriebszugehörigkeit ein Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Zwar bestimmt der Chef alleine über Note und Wortwahl im Zeugnis, der Gesetzgeber gibt jedoch ein verbindliches Notenschema vor. Auch die Bestandteile des Zeugnisses sind streng geregelt. So haben Krankheitszeiten oder ein Verweis auf Nebentätigkeiten im Zeugnis – unter normalen Umständen – nichts zu suchen. Solche rechtlichen Vorgaben verunsichern viele Handwerksunternehmer. Welche Inhalte gehören ins Arbeitszeugnis? Welche Bewertung steckt hinter welcher Formulierung? Hier finden Sie neben einem Zeugnisgenerator von handwerk magazin wichtige Punkte, die Sie bei der Formulierung von Zeugnissen beachten sollten:

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Arbeitsrecht und Büroorganisation