Gesetzesänderung Berufskrankheitenrecht: Was sich zum 1. Januar 2021 ändert
Am 7. Mai 2020 hat der Deutsche Bundestag das „Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (7. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft das Recht der Berufskrankheiten. Die wichtigsten Neuerungen für Unternehmer und Mitarbeiter im Überblick.
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