Berufsunfähigkeitsversicherung: Wirbelsäulenschäden angeben

Zugehörige Themenseiten:
Berufskrankheiten und Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung im Antragsformular nach Erkrankungen des Bewegungsapparates fragt, muss der Kunde dies wahrheitsgemäß und in vollem Umfang beantworten.

Versuche Versicherungsunternehmen mit fehlenden Angaben bei der Berufsunfähigkeitspolice zu täuschen, können teuer werden. - © ddp

Unabhängig von Schwere und Stadium der Beschwerden hat der Antragsteller die Pflicht, alle Beeinträchtigungen einschließlich aller Behandlungen anzugeben.

Andauernde Wirbelsäulenbeschwerden, die über das normale Maß degenerativer Abnutzung hinausgehen und eine kontinuierliche Behandlung erfordern, müssen bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung angegeben werden. Dies hat das Oberlandesgericht Thüringen entschieden. (Aktenzeichen: OLG Thüringen 4 U 519/07)

Verschweigt der Antragsteller solche Beschwerden, kann die Versicherung den Vertrag wegen Arglist anfechten.

Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine ganze Reihe von Handwerksberufen fallen bei den Versicherungsgesellschaften unter die sogenannten Risikogruppen mit höherer Gefährdung und haben große Schwierigkeiten eine Police zu bekommen. Dazu zählen: Installateure, Schlosser, Mechaniker, Bäcker, Fleischer, Bauberufe, Dachdecker, Zimmerer, Tischler, Maler.

Wer keinen Berufsunfähigkeitsschutz erhält, weil er einer Risikogruppe angehört, kann mit einer Unfallversicherung zumindest einen Teil der Risiken versichern.


TIPP: Je nach Berufsgenossenschaft sind Unternehmer entweder unfallpflichtversichert oder können sich freiwililig gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten absichern. Die Tabelle zum Download zeigt in welchem Gewerk, welche Vorschriften gelten.