Berufsunfähigkeit: Selbstständige müssen "Stundenplan" erstellen

Wer Ansprüche aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung durchsetzen will, muss den genauen Grund sowie den exakten Umfang der Einschränkung darlegen. Selbstständige müssen dabei besonders präzise sein.

Berufsunfähigkeit: Selbstständige müssen "Stundenplan" erstellen

Das hat das Oberlandesgericht Köln (AZ: 20 U133/09) entschieden.

Demnach muss der Versicherte eine ganz konkrete Arbeitsbeschreibung abgeben, mit der für Außenstehende nachvollziehbar wird, wie genau der Tätigkeitsbereich aussieht und welche Anforderungen dieser an ihn stellt. Gesundheitlichen Probleme, die die Ausübung eines Jobs verhindern, müssen genau erklärt werden.

Selbstständige Betriebsinhaber müssen darüber hinaus auch beweisen, dass die Tätigkeitsfelder, in denen sie mit ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung noch arbeiten könnten, ihnen keine Betätigungsmöglichkeiten lassen.

Und auch die Möglichkeit einer Umorganisation des Betriebs, durch die eine Berufsunfähigkeit ausgeschlossen werden kann, ist zu erläutern. Dabei ist vor Gericht eine Art Stundenplan zu erstellen, aus dem hervorgeht, in welchem zeitlichen Umfang Arbeiten noch erledigt werden können.

Nur wenn aus all dem deutlich wird, dass tatsächlich keine sinnvolle Arbeit mehr in einem nennenswerten zeitlichen Umfang verbleibt, wird der Anspruch auf Auszahlung der vereinbarten Rente durchsetzbar sein.

Quelle: ddp