Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz macht digitale Arbeitsverträge rechtskonform – ohne dass es dazu der eigenhändigen Unterschrift bedarf. Was das für Handwerkschefs bedeutet, welche Vorgaben das Nachweisgesetz dazu macht und für welche Handwerksbetriebe sich die digitale Umstellung ihrer digitalen Arbeitsverträge jetzt lohnt.

Wie sind digitale Arbeitsverträge aufzusetzen?
Die Änderungen des Nachweisgesetzes, die mit dem Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft traten, erlauben es Chefs, Arbeitsverträge nun auch in Textform zu übermitteln, also per E-Mail als PDF, anstatt in Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Allerdings: Für befristete Arbeitsverträge bleibt die Schriftform verpflichtend – so legen Juristen den aktuellen Gesetzestext aus. Die eingescannte Unterschrift reicht nicht. Im Zweifel gilt der Vertrag sonst trotz Befristungsklausel als unbefristet. Anders sieht es aus, käme eine gültige elektronische Signatur zum Einsatz. Ebenfalls wichtig zu wissen: Arbeitnehmer dürfen ein schriftliches Dokument mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier verlangen.
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