Gesetzliche Krankenversicherung Zusatzbeitrag: Bei Erhöhung lohnt der Wechsel der Krankenkasse

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Fast 40 gesetzliche Krankenkassen haben zum Jahresanfang 2024 ihren Zusatzbeitrag angehoben. Den Zusatzbeitrag gibt es seit 2015, damit die gesetzlichen Krankenkassen finanzielle Engpässe leichter ausgleichen können. Der Zusatzbeitrag dient aber auch dem Wettbewerb – der Kassenwechsel ist also durchaus gewollt. Und tatsächlich lohnt er sich, denn die meisten Leistungen der Kassen sind gleich. Ein Umstieg ist aufgrund des Sonderkündigungsrechtes schnell möglich. Und unkompliziert ist er auch. Geldwerte Tipps für den Kassenwechsel.

Wenn die Leistung gleich, aber der Zusatzbeitrag unterschiedlich ist, lohnt ein Wechsel der Krankenkasse. - © ThomasReimer - stock.adobe.com

Laut Check24 steigen die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung 2024 “erneut auf ein Rekordniveau.“ Für Besserverdiener steigt der Beitrag schon deshalb, weil die Beitragsbemessungsgrenze von 59.850 Euro auf 62.100 Euro angehoben wurde. Sie müssen also auf einen größeren Teil ihres Einkommens den Beitragssatz von 14,6 Prozent (ermäßigt 14 Prozent) zahlen.

Hinzu kommt der Zusatzbeitrag: „Von den 96 gesetzlichen Krankenkassen haben bereits 39 Kassen Beitragserhöhungen für ihre 29,4 Millionen Mitglieder angekündigt“, teilt das Vergleichsportal Check24 mit. Die Erhöhungen sollen zwischen 0,10 und 0,80 Prozentpunkten liegen. Die teuerste Krankenkasse, die regional geöffnete AOK-Nordost, erhebt zum neuen Jahr einen Zusatzbeitrag von 2,70 Prozent. Die günstigste bundesweit geöffnete Kasse in der Übersicht, die Check24 im Netz anbietet, ist mit 0,9 Prozent Zusatzbeitrag die BKK firmus.

Gleiche Leistung, verschiedener Zusatzbeitag

95 Prozent der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind gleich – die Beiträge sind es nicht. „Auch bei einer kleinen Beitragsanpassung oder einem konstanten Beitrag kann sich ein Wechsel der Krankenkasse lohnen, denn es stehen günstigere Krankenkassen zur Verfügung“, erläutert Daniel Güssow von Check24. Stiftung Warentest verweist darauf, dass die Kassen nur einen sehr geringen Spielraum für Extra-Leistungen haben. „95 Prozent der medizinischen Leistungen sind bei allen Kassen gleich“, so die Verbraucherschützer.

Es gibt kein Wechselrisiko

Der Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Kasse ist einfach. Unabhängig vom Alter und von aktuellen Behandlungen muss jede zuständige Krankenkasse Versicherte annehmen. Es gibt kein Wechselrisiko. Voraussetzung für den Wechsel ist, dass Versicherte zwölf Monate in ihrer bisherigen Kasse waren, oder dass die Kasse den Beitrag erhöht. Das löst ein Sonderkündigungsrecht aus. In diesem Fall müssen Versicherte bis zum Ende des Monats, für den die Kasse erstmals den höheren Beitrag verlangt, kündigen.

Gesetzlich Versicherte, die jetzt einen höheren Zusatzbeitrag zahlen müssen, haben somit bis zum 31. Januar ein Ausstiegsrecht. Dafür reicht es, wenn sie der neuen Kasse erklären, dass sie Mitglied werden möchten. Ist der Wechsel möglich, und hat dies die neue Kasse bestätigt, müssen Angestellte den Arbeitgeber informieren. Auch ohne Sonderkündigungsrecht können Versicherte die Kassen nach einer Laufzeit von zwölf Monaten wechseln. Versicherte, die im Januar 2023 einen Wechsel der Krankenkasse beantragt haben, können somit im Januar 2024 erneut wechseln.

Sparvolumen in privaten Schutz investieren

Das Sparvolumen durch einen Wechsel ist groß. So rechnet Stiftung Warentest vor, dass bei einem Bruttoverdienst von 3.000 Euro ein Wechsel mindestens 230 Euro pro Jahr bringt. Die Ersparnis können Versicherte auch gleich für besseren Gesundheitsschutz nutzen, indem sie in eine private Zusatzversicherung investieren.

Diese Zusatzversicherungen sind empfehlenswert

Das Vergleichsportal kv-fux.de weist für eine 30-Jährige oder 30-Jährigen einen Beitrag von rund 173 Euro für den Tarif "QualiMed Z S2 der Inter Versicherung aus. Abgesichert ist der Verbraucher dann im Krankenhaus als Privatpatient mit Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer. Der Tarif ist aber ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert und steigt in der Prämie regelmäßig an. Wer Alterungsrückstellungen bilden möchte, muss für den gleichen Tarif bei der Inter ("QualiMed Z S2R") eine Jahresprämie von 326 Euro einplanen. Oftmals sinnvoll ist auch ein privater Gesundheitsschutz im Bereich Zahn.

Eingeschränkte Wahlfreiheit bei Wechsel zur Privaten Krankenversicherung (PKV)

Schon seit Jahren wird die Wahlfreiheit zum Wechsel von der GKV in die PKV in kleinen Schritte immer stärker eingeschränkt. So auch in diesem Jahr: durch Anhebung der Versicherungspflichtgrenze. Angestellte müssen 2024 deutlich mehr verdienen, um sich frei zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der PKV entscheiden zu können. Die sogenannte Pflichtgrenze soll auf 69.300 Euro (2023: 66.600 Euro) angehoben werden. Ein Plus von rund 4,1 Prozent. Anders die Lage für Selbstständige: Sie können immer in die private Krankenversicherung wechseln.

Höhere Beiträge für Privatschutz

"Sehr viele und teils extreme Erhöhungen“ stehen Privatversicherten im Jahr 2024 bevor. So hat es der Versicherungsmakler Javier Garcia aus Bad Oeynhausen ermittelt. Vor allem Tarife, die für das Neugeschäft geschlossen wurden, werden wohl deutlich teurer. Der Hintergrund: Es kommen keine neuen, gesünderen Kunden ins Kollektiv. Daher steigen die Kosten im bestehenden Kollektiv, was die Versicherer an die Versicherten in Form von Prämienerhöhungen weitergeben. Die Privatkassen schweigen allerdings zu den Spitzenwerten und nennen nur durchschnittliche Erhöhungen. „Teilweise steigen Tarife zum zweiten Mal hintereinander“, so Experte Garcia, der sich auf Tarifoptimierung spezialisiert hat.

Vorsicht: Betrug bei der Beratung

Bei der Wechselberatung gibt es laut PKV-Verband eine Fehlentwicklung durch unseriöse Anbieter, die aus dem Ausland gesteuert werden. Davor warnt die Lobby nun im zweiten Jahr in Folge: „Dabei wird oft vorgetäuscht, die Anrufer seien Mitarbeiter einer Versicherung oder des Verbandes. Durch technische Manipulation erscheint im Telefon eine gefälschte, aber täuschend echt wirkende Rufnummer“, so der Verband. Die versprochene hohe Beitragsersparnis werde oft durch einen nachteiligen Tarifwechsel erreicht, für den hohe Erfolgshonorare verlangt werden.

Seriöse Versicherungsmakler und Versicherungsberater aus Deutschland leisten eine sehr aufwändige und gute Tarifwechselberatung.

Was privat Versicherte bei Beitragserhöhungen tun können

Wehren können sich privat Versicherte gegen Beitragserhöhungen nicht. Sie können die Anpassungen oft nur durch den Umstieg in einen anderen Tarif beim selben Unternehmen abschwächen. Das ist gesetzlich verankert. Dabei bleiben im Gegensatz zum Anbieterwechsel die angesparten Rückstellungen für das Alter erhalten. Der PKV-Verband verweist darauf, dass die Versicherer zu einer kostenfreien Wechselberatung verpflichtet sind und bis zu zehn Alternativtarife anbieten können. Aber Vorsicht: Versicherungsmaklerin Anja Glorius warnt, dass die neuesten Tarife meist Unisex-Angebote sind. Wer dorthin wechselt und bereits vor 2013 privat versichert war, kann dann als Rentner nicht mehr in den günstigen Standardtarif wechseln. Daher rät Glorius: „Nehmen Sie niemals vorschnell ein Angebot von Versicherern an.“

Unterstützung von Beratern oder Maklern

Der Versicherungsmakler HC Consulting aus Köln bietet eine kostenlose Wechselberatung an, wenn der Kunde sich künftig in allen Versicherungsangelegenheiten betreuen lässt. Während Versicherungsberater gegen ein Zeithonorar tätig werden, bieten viele Makler eine Beratung gegen Erfolgshonorar. Das bedeutet: Kunden geben, falls ein günstiger Tarif gefunden wird, einen Teil ihrer Ersparnis ab. Die Höhe variiert. Versicherungsmakler Gracia berechnet als Erfolgshonorar die sechsfache monatliche Ersparnis. Fair: Ist ein Tarif mit höherem Selbstbehalt für den Versicherten sinnvoll, wird dieser komplett von der Ersparnis abgezogen und das Honorar entsprechend abgesenkt. Seriöse Helfer in Sachen Versicherungen sind im offiziellen Verzeichnis der Industrie und Handelskammer verzeichnet (vermittlerregister.info).