Jahresausblick Was uns im Jahr 2022 erwartet: Rente und Versicherungen

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Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsversicherung, Betriebliche Altersvorsorge, Krankenversicherung, Lebensversicherung und Pflegeversicherung

Auch wenn das Rentenniveau der gesetzlichen Rente stabil bleiben soll und die Reform der privaten Altersvorsorge aktuell noch lediglich ein Plan der neuen Bundesregierung ist, bringt das Jahr 2022 viele Neuerungen für Handwerksunternehmer im Bereich Rente und Versicherung. Hier finden Sie die Änderungen im Überblick.

Was uns 2022 erwartet: Rente und Versicherungen
Bei den Themen Rente und Versicherungen erwarten Sie 2022 einige Neuerungen. - © Valery Kachaev - stock.adobe.com

Steuerlicher Förderbetrag von Renten

Der Förderbetrag für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sinkt von 568 auf 564 Euro. Der sozialversicherungsfreie Beitrag und der sozialversicherungsfreie Förderbetrag von Unterstützungskassen und Direktzusagen im Rahmen der Entgeltumwandlung reduziert sich auf 282 Euro monatlich. Von dieser Regelung nicht betroffen sind pauschalbesteuerte Direktversicherungen und Pensionskassen. Auch die als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge zu Basisrenten reduzieren sich von jährlich 25.787 Euro auf 25.639 Euro für Ledige. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag. Dadurch verringert sich auch die steuerliche Ansetzbarkeit leicht. Mittlerweile sind 94 Prozent dieses Betrags ansetzbar, im Vorjahr waren es 92 Prozent.

Zuschuss bei Entgeltumwandlung

Ab Januar müssen Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent zu jeder, auch bereits bestehender, Entgeltumwandlung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds zahlen. Das gilt, wenn sie durch die Entgeltumwandlung des Mitarbeiters Sozialversicherungsbeiträge sparen. Ausnahmen können für tarifgebundene Beschäftigungsverhältnisse gelten (Details dazu lesen Sie im Beitrag "Arbeitgeberzuschuss zur bAV: Harte Konsequenz bei Nichtbeachtung"). Was die betriebliche Altersvorsorge (bAV) leistet und ob Zweifel an der Entgeltumwandlung berechtigt sind, haben wir in den Beiträgen "Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Zeitgemäß und effektiv – oder nicht?" und "Betriebliche Altersvorsorge: Die Vor- und Nachteile im Überblick" untersucht.

Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der maximale Bruttolohnbetrag, der bei der Bestimmung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung beachtet wird.

West
alt/neu
Ost
alt/neu
7.100 €/7.050 €
pro Monat
6.700 €/6.750 €
pro Monat
84.600 € im Jahr81.000 € im Jahr

Höchstrechnungszins für Garantieprodukte

Wegen der Niedrigzinsen am Finanzmarkt fällt der Höchstrechnungszins (HRZ) von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent. Dies soll verhindern, dass sich Assekuranzen mit Garantieversprechen für Lebensversicherungen und andere Altersvorsorgeprodukte übernehmen. Sie dürfen Neukunden weniger, aber nicht mehr laufende Verzinsung bieten. Der HRZ bezieht sich nur auf den Sparanteil, der nach Abzug von Provision und Kosten übrigbleibt. Die Regelung gilt für Riester- und Rürup-Renten sowie Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen. Bestehende Verträge sind nicht betroffen.

Krankenversicherung

Es wird unverändert ein maximales Einkommen von 58.050 Euro zur Berechnung des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt. Der Wechsel von Angestellten in die PKV ist ab einem Jahres-Bruttoeinkommen von mehr als 64.350 Euro möglich. Der Zuschlag auf die Pflegepflichtversicherung für Kinderlose in der GKV wird von 0,25 Prozent auf 0,35 Prozent erhöht. Diesen Zuschlag trägt der Versicherte allein.

Corona-Zuschlag bei der Pflegepflichtversicherung

In der Privaten Krankenversicherung wird in der Pflegepflichtversicherung ein zeitlich befristeter Aufschlag zur Finanzierung der coronabedingten Mehrkosten erhoben. Er beträgt 7,30 Euro für Personen mit Beihilfeanspruch und 3,40 Euro für alle anderen Personen, die einen Beitrag in der Pflegepflichtversicherung bezahlen. Kinder zahlen den Extrabetrag im Allgemeinen nicht. Der Corona-Zuschlag wird vorerst nur in 2022 erhoben und ist bei allen Versicherern gleich hoch.

Pläne der Ampelkoalition

Die Pläne der Ampelkoalition
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  • Altersvorsorge
    Die Anlage in höher rentierliche Produkte soll erlaubt werden.
  • Rentensplitting
    Künftig sollen unverheiratete Paare das Rentensplitting nutzen können.
  • Prävention vor Reha vor Rente
    Einfacherer Zugang zu Präventions- und Reha-Maßnahmen.
  • Absicherung Selbstständiger
    Opt-out bei gesetzlicher Rente zugunsten Privatvorsorge
  • Rentenerhöhung
    Die Renten sollen um 4,6 Prozent im Westen und 5,3 Prozent im Osten steigen. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll bis 2025 nicht über 20 Prozent steigen.
  • Hinzuverdienst
    Bei vorzeitigem Renteneintritt soll der Hinzuverdienst vereinfacht und erhöht werden. Aufgrund von Corona ist auch 2022 (wie schon 2021) ein Hinzuverdienst von 46.060 Euro pro Jahr erlaubt. Regulär tritt eine Kürzung der Rente ab 6.300 Euro Hinzuverdienst pro Jahr ein.