bAV-Leistungscheck Betriebliche Altersvorsorge: Die Vor- und Nachteile im Überblick

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Viele Betriebe bieten die betriebliche Altersvorsorge (bAV) an. Doch viele Mitarbeiter verstehen sie nicht. Zusätzlich ist die bAV in der Kritik, weil ihre Renditen gering sind. Der Überblick: Wie die bAV funktioniert, was sie leistet – und was nicht.

Nur wer vorsorgt ist im Alter gut versorgt.
Nur wer vorsorgt ist im Alter gut versorgt. - © Gina Sanders - stock.adobe.com

Die gute Nachricht zuerst: Unternehmen kümmern sich um die Altersversorgung (bAV) ihrer Mitarbeiter. Ein vom Arbeitgeber eingerichtetes bAV-Angebot, in das Mitarbeiter eigene Beiträge einzahlen können, ist Standard. In 87 Prozent der Firmen sind Regelungen für die Umwandlung von Entgelt in Altersvorsorgeansprüche etabliert, wie eine aktuelle Umfrage des Analysehauses Willis Towers Watson (WTW) zeigt. Der Researcher befragte Anfang 2021 rund 80 bAV- und Fachverantwort­liche aus Unternehmen aller Größen und Branchen.

Wie die bAV funktioniert

Die bAV ist eine freiwillige Zusatzrente. Arbeitnehmer, die Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, können einen Teil ihres Bruttolohns direkt für eine bAV nutzen – die sogenannte Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber bestimmt meist die Anlageform und überweist monatlich einen Teil des Bruttogehalts direkt in die bAV. „Bei Neuverträgen ist er seit Januar 2019 verpflichtet, sich selbst mit 15 Prozent an der bAV zu beteiligen, wenn er Sozialversicherungsbeiträge spart“, erklärt Professor Dietmar Wellisch von der Universität Hamburg. Bei Altverträgen muss die Neuregelung nach einer Übergangsfrist ab 1. Januar 2022 umgesetzt werden. Problematisch ist die Regelung, da die bestehenden Verträge keine Erhöhung der Bei­träge vorsehen – als Lösung bietet sich aktuell lediglich ein Neuvertrag an.

Für die bAV gibt es eine Bruttobeitragsgarantie, das heißt, die eingezahlten Beiträge – ob als Spar- oder fondsgebundene Anlage, stehen dem Arbeitnehmer bei Fälligkeit auf jeden Fall zur Verfügung – plus der erzielten Gewinne aus der Anlage.

Die Durchführung ist auf fünf Wegen möglich:

  1. per Direktversicherung – meist eine Lebens- oder Rentenversicherung.
  2. per Pensionskasse – eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die das Geld sicher anlegt, etwa in einer Rentenversicherung.
  3. per Unterstützungskasse – ein oder mehrere Unternehmer gründen eine selbstständige Versorgungseinrichtung. Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die Arbeitnehmer über den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) abgesichert.
  4. per Pensionsfonds, der das Geld der Sparer auch in börsennotierte Anlagen investieren darf.
  5. per Direktzusage – der Arbeitgeber, meist große Unternehmen, gibt die Versorgungszusage. Der Arbeitgeber bildet also selbst Rückstellungen und schaltet keine Versicherung und auch keinen Fonds zwischen.

Gute Gründe für die bAV

„Aktuelle Umfragen belegen, dass jeder Zweite aktiv für das Alter vorsorgt, während die andere Hälfte ausführt, warum sie dazu kein Geld aufbringen kann. Genau für diese Hälfte lohnt sich der Blick auf Produkte wie die betriebliche Altersvorsorge“, sagt Peter Umkehr, Vorstandsbevollmächtigter, Geschäftsbereich Handwerk, beim Münchener Verein. Gerade für diese Geringverdiener möchte die Politik die bAV attraktiv machen: Erhält der Mitarbeiter ein Einkommen von bis zu 2.575 Euro monatlich und zahlt der Arbeitgeber zwischen 240 und 960 Euro pro Jahr in eine bAV ein, kann er 30 Prozent davon bei der nächsten Lohnsteuer-Anmeldung verrechnen, maximal aber 288 Euro. Das Prinzip: Der Staat verzichtet in der Ansparphase auf Steuern und Sozialabgaben, wenn in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds eingezahlt wird. Allerdings nur bis zu einer Grenze von acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG), die in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt (7.100 Euro im Monat in den alten, 6.700 Euro in den neuen Bundesländern):
  • Die ersten vier Prozent der BBG sind steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Die zweiten vier Prozent der BBG sind lediglich steuerfrei.
  • Für 2021 sind das 6.816 Euro im Jahr, also 568 Euro monatlich.

Gespartes verfällt nicht

Alle Beträge, die der Arbeitnehmer einzahlt, stehen ihm auch bei einem Jobwechsel zu. Er muss allerdings mindestens 25 Jahre alt sein und fünf Jahre in die bAV seines Arbeitgebers eingezahlt haben. Geht der Arbeitgeber in die Insolvenz, ist die bAV nicht betroffen. Denn bei einer Direktzusage, Unterstützungskasse oder einem Pensionsfonds sind die unverfallbaren Anwartschaften auf Betriebsrente vom Pensionssicherungsverein abgesichert. Bei einer Direktversicherung oder einer Pensionskasse spielt die Insolvenz des Arbeitgebers keine Rolle, da es sich um wirtschaftlich unabhängige Versicherungen handelt.

Peter Umkehr nennt noch einen Grund, warum Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die bAV aktiv anbieten sollten: „Studien belegen, dass etwa 80 Prozent der Mitarbeiter in Unternehmen Angebote wie eine bAV für wichtiger als einen Dienstwagen halten“, sagt er. Dennoch zeige die Realität: Je kleiner der Betrieb, desto weniger bAV-Angebote gibt es oder werden genutzt. „Außerdem gibt es flexible Konditionen, die etwa die Überstundenumwandlung attraktiv machen.“

Was die bAV nicht leistet

Steuerfrei sind die Renten aus der bAV nicht. Bei Auszahlung ist die Betriebsrente steuerpflichtig. Wer gesetzlich kranken- und pflegeversichert ist, zahlt dann auch Sozialbeiträge. Seit 2018 gibt es einen Freibetrag bei der Grundsicherung, derzeit in Höhe von 223 Euro pro Monat.

Die Renditen aus der bAV sind gering, denn die Beitragsgarantie sorgt dafür, dass in Zinspapiere investiert werden muss – und die bringen derzeit keine Erträge. Manche Fondsgesellschaft, wie etwa die DWS, bietet deshalb seit 1. Juli keine Garantieprodukte mehr an, „sie sind nicht mehr zeitgemäß“, schreibt Sebastian Mentel, Leiter Private Vorsorge und Vermögensaufbau bei der DWS. Und auch die Allianz Versicherung hat bereits ihre 100-%-Beitragsgarantie gestrichen.

„Die 100-Prozent-Bruttobeitragsgarantie sollte auf 80 oder 90 Prozent reduziert werden. So können besser rentierliche Produkte angeboten und trotzdem der Kapitalerhalt sichergestellt werden“, sagt Wellisch. Eine vollständige Abschaffung der Garantien sei nicht sinnvoll: „Menschen haben sehr unterschiedliche Risikobedürfnisse. Wer dem gerecht werden will, bietet besser auch Produkte mit Teilbeitragsgarantien an“, so der Professor.

Fazit: Die Entgeltumwandlung ist durch den Arbeitgeberzuschuss im Vorteil gegenüber einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung. Vergleicht man die Renditen der bAV mit denen aus privaten Anlagen, wie Aktienfonds, sieht das Ergebnis langfristig anders aus: Die Börse erzielte in der Vergangenheit im Schnitt ein jährliches Wachstum von rund acht Prozent – weit mehr als die bAV. Aber: Kurseinbrüche sind an der Börse keine Seltenheit. Wer für seine Mitarbeiter einen sicheren Beitrag zur Altersvorsorge leisten möchte, kann die bAV mit gutem Gewissen anraten – nochmal mehr, wenn die 100-Prozent-Beitragsgarantie fällt.

Vergleich Überstunden – auszahlen oder wandeln?

Wenn Überstunden in die bAV fließen, investiert der Mitarbeiter durch die nachgelagerte Besteuerung bei Rentenbezug mehr Geld, als er netto bei Barauszahlung erhielte. Nun kommt es darauf an, was der Mitarbeiter mit dem Geld macht: Investiert er die Barauszahlung in einen Aktienfonds, steht er langfristig, so belegt es die Vergangenheit, besser da als mit einem bAV-Produkt.

Barauszahlung der ÜberstundenUmwandlung der Überstunden in bAV
Wertmäßiger Betrag der
Überstunden
480,00 €480,00 €
Steuerliche Abzüge gesamt
(pauschal 30 % inkl. Soli und KiSt)
144,00 €0,00 €
Sozialversicherungsbeiträge
(pauschal 20 %)
96,00 €0,00 €
Auszahlungsbetrag der
Überstunden
240,00 €480,00 €

Quelle: Münchener Verein