Betriebliche Altersvorsorge Arbeitgeberzuschuss zur bAV: Harte Konsequenzen bei Nichtbeachtung

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Seit dem 1. Januar 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern einen Zuschuss zu zahlen. Das gilt, wenn diese eine versicherungsförmige betriebliche Altersvorsorge (bAV) nutzen. Diese Entgeltumwandlungen muss der Arbeitgeber mit 15 Prozent unterstützen, wenn er durch die bAV Sozialversicherungsbeiträge spart. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht nachkommt? Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial GmbH, erklärt die Gesetzeslage.

Der Gesetzgeber schützt die Ansprüche der Arbeitnehmer und bestraft Arbeitgeber hart, die sich nicht an die Vorgaben bei der Entgeltumwandlung halten. - © Klaus Eppele - stock.adobe.com

Hintergrund der Verpflichtung

Das Betriebsrentengesetz (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) schreibt vor, dass Arbeitgeber Zusagen für die Entgeltumwandlung, die in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds realisiert werden, bezuschussen müssen. „Diese Regelung gilt nach § 26a BetrAVG ab dem 1. Januar 2022 für alle Entgeltumwandlungsvereinbarungen, soweit der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart“, erklärt Michael Hoppstädter.

Folgen bei Missachtung

Wer sich nicht an diese Regelungen hält, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Schadenersatz: Da der Arbeitgeber bei Missachtung gegen eine gesetzliche Verpflichtung  verstößt, ist er zum Schadenersatz verpflichtet. „Das heißt, er muss den Versorgungsberechtigten wirtschaftlich so stellen, dass dieser die vereinbarten Leistungen wie bei korrekter Umsetzung erhält“, erläutert der Longial Geschäftsführer.
  • Strafrechtlicher Tatbestand: Betragen Entgeltumwandlung und Zuschuss zusammen mehr als vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, ist der Arbeitgeberzuschuss ganz oder teilweise sozialversicherungspflichtig. Bei Missachtung greift § 266a Abs. 1 Strafgesetzbuch: „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“. Wichtig: Für diesen Tatbestand ist es nicht relevant, dass Sozialversicherungsbeiträge auf die tatsächlich gezahlten Bezüge entrichtet werden, tatsächlich richten sich die Beitragsansprüche nach dem geschuldeten Entgelt.

Auswirkungen in der Handelsbilanz

Außerdem müssen Unternehmen mit Effekten auf ihre Handelsbilanz rechnen: Fehlt dem Versorgungsträger der verpflichtende Zuschuss des Arbeitgebers für die bestehenden Entgeltumwandlungen, erhalten die Begünstigten im Versorgungsfall eine geringere Leistung und der Arbeitgeber gerät für die Leistungslücke in eine Subsidiärhaftung (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG). Hoppstädter ergänzt: „Für diese mittelbare Verpflichtung muss das Unternehmen für Versorgungsanwärter, also insbesondere noch aktive Arbeitnehmer, die betreffende Verpflichtung mindestens im Anhang zur Handelsbilanz ausweisen.“ Für Betriebsrentner, die durch die Nichtzahlung eine zu geringe Rentenleistung beispielsweise aus der Direktversicherung ausgezahlt bekommen, stellt diese Minderleistung eine unmittelbare Verpflichtung dar und muss als Pensionsrückstellung in der Handelsbilanz ausgewiesen werden (§ 249 Handelsgesetzbuch (HGB) mit § 253 Abs. 2 HGB).

Folgekosten durch Auswirkungen auf die Handelsbilanz

Mit den Effekten in der Handelsbilanz sind auch zusätzliche Kosten verbunden: Betroffene Unternehmen müsse die Höhe der Verpflichtungen für den Bilanzanhang und die Pensionsrückstellung durch ein kostenpflichtiges versicherungsmathematisches Gutachten ermitteln. Zusätzlich können für die zu bilanzierenden Verpflichtungen gegenüber den Betriebsrentnern Zahlungen an den Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) anfallen.

Was Arbeitgeber jetzt tun sollten

Den Arbeitgebern empfiehlt die Longial dringend, der gesetzlichen Verpflichtung ab dem 1. Januar 2022 nachzukommen und dafür zu sorgen, dass der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss in die entsprechenden Verträge der Arbeitnehmer eingezahlt wird. Ist dies nicht möglich, weil die Verträge von Versicherern oder Pensionskassen zu alt sind, sollten Arbeitgeber frühzeitig Ausweichlösungen in Angriff nehmen. Entweder wird die Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer um exakt den Zuschuss reduziert, womit die Einzahlung zum Beispiel in die Direktversicherung gleichbleibt, oder man richtet einen neuen, zusätzlichen Vertrag ein, in den nur dieser Zuschuss und gegebenenfalls zusätzliche Entgeltumwandlungsbeiträge eingezahlt werden.

Für innovative Betriebe: Bewerben Sie sich um den bAV-Preis

Zum 9. Mal wird der Deutsche bAV-Preis vergeben. Unternehmen mit zukunftsweisenden Modellen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in den Bereichen Plangestaltung, Finanz- und Risikomanagement, Administration und Kommunikation können sich unter deutscher-bav-preis.de um die Auszeichnung bewerben. Corona-bedingt wurde die Bewerbungsfrist auf den 23. Februar 2022 verlängert und die Preisverleihung auf den 1. Juni 2022 verschoben. Sie findet anlässlich des Kongresses „Zukunftsmarkt Altersvorsorge“ in Berlin statt.

Was bewertet die Jury für den deutschen bAV-Preis?

Die Jury besteht aus Vertretern des Deutschen Instituts für Altersvorsorge, der Universität Freiburg sowie Vertretern von u. a. Airbus, Bayer, Evonik, Traton und SICK. Dabei werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
• Hauptmotiv für die Einführung/Umsetzung
• Innovationsgrad
• Einklang mit der Unternehmens- beziehungsweise HR-/Personalstrategie
• Verbesserungsgrad
• Überwindung von Widerständen

Wer vergibt den deutschen bAV-Preis?

Seit dem Jahr 2013 wird der Preis vom Veranstaltungsmanager MCC und dem Beratungsunternehmen Willis Towers Watson vergeben. Unterstützt wird die Initiative von zahlreichen Organisationen, darunter die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) sowie das ddn – Das Demographie Netzwerk e. V. Ebenso zählen namhafte Unternehmen, wie adesso insurance solutions, Allianz, Alte Leipziger, Fidelity International, Metzler Pension Management, R+V sowie Swiss Life Asset Managers, zu den Partnern des Deutschen bAV-Preises.