Betriebliche Altersvorsorge Betriebsübernahme: So sollten Nachfolger mit Pensionszusagen umgehen

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Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) hat sich mit der Rolle von Pensionszusagen beim Verkauf von Unternehmen befasst. Tatsächlich wechseln 38.000 Unternehmen in Deutschland jährlich den Inhaber. Bestehende Pensionszusagen für Mitarbeiter und ehemaligen Inhaber oder weitere Führungskräfte, werden dabei aber oft erst während des Übergangs genauer geprüft. Wie Unternehmer mit den Pensionszusagen umgehen können.

Beim Verkauf des Unternehmens müssen die Zusagen zur betrieblichen Altersvorsorgen berücksichtigt werden. - © goodluz - stock.adobe.com

Zu den wichtigsten Fragen bei der Unternehmensübergabe gehört die nach dem Unternehmenswert und dem sich daraus ergebenden Kaufpreis. Die Vorstellungen von Käufer und Verkäufer sind häufig sehr unterschiedlich. „Ein entscheidender Posten dabei: die Pensionsverpflichtungen“, betont Michael Hoppstädter, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Longial im Gespräch mit dem DIA. "Der bisherige Unternehmer möchte die betriebliche Altersvorsorge (bAV) der Mitarbeiter sowie seine Pensionszusagen unabhängig vom künftigen Schicksal der Firma gesichert sehen", weiß Klaus Morgenstern vom DIA.

Die Perspektive des Käufers

Der Käufer dagegen wünscht ein Unternehmen möglichst ohne diese betriebsfremden Risiken. Bei Pensionszusagen sind dies zum Beispiel die Langlebigkeit der Versorgungsberechtigten, die Zinssituation am Kapitalmarkt und auch die Inflation. „Dazu kommen mögliche Deckungslücken durch eine unzureichende Finanzierung beziehungsweise Risikovorsorge“, ergänzt der Longial-Experte. Bei der familiären Nachfolge können Pensionsverpflichtungen ebenfalls einen Hemmschuh darstellen. Die Kinder wollen entlastet, die Pensionszahlungen des familiären Vorgängers müssen jedoch sichergestellt sein.

Verpflichtungen rechtzeitig prüfen

"Bereits vor Beginn der Überlegungen zum Verkauf oder zur familieninternen Nachfolge sollten Verpflichtungen aus betrieblichen Versorgungswerken und Pensionsverpflichtungen auch für ehemalige Geschäftsführer und Gesellschafter geprüft werden", so Morgenstern. Wichtige Fragen sind:

  • Entsprechen die Regelungen der aktuellen Rechtslage?

  • Gibt es offene Fragen mit Betriebsrat oder Versorgungsberechtigten zu klären?

  • Sind die Pensionsverpflichtungen vollständig beziehungsweise im gewünschten Umfang ausfinanziert?

Den Wert der Zusagen ermitteln

Hoppstädter informiert dazu: „Für Pensionsverpflichtungen gibt das jährliche versicherungsmathematische Gutachten, mit dem die Auswirkungen für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Unternehmens ermittelt werden, erste Hinweise. Darauf lassen sich Konzepte und Handlungsalternativen aufbauen.”

Drei Lösungen bieten sich an

  • Die Auslagerung der verdienten Teile und laufender Renten der bestehenden Versorgungsverpflichtungen.

  • Die ganze oder teilweise Ausfinanzierung der Versorgungszusagen.

  • Im Falle von Gesellschafter-Geschäftsführern den Verzicht auf noch nicht verdiente Teile der zugesagten Versorgungsleistungen.

Bei einem Verzicht auf Teile der zugesagten Versorgungsleistungen dürfen keine Fehler unterlaufen. Diese können ansonsten für den Versorgungsberechtigten zu gravierenden steuerlichen Belastungen führen. „Wenn man sich aber an die Spielregeln der Finanzverwaltung hält, ist das eine einfache und schnell umsetzbare Option“, so der Longial-Experte. Für Auslagerung und Ausfinanzierung bedarf es meist mehr Zeit und vor allem Liquidität des Unternehmens. „Die Auslagerung bringt aber neben der unmittelbaren Entlastung der Bilanz und der GuV häufig auch Vorteile bei der Erbschafts- beziehungsweise Schenkungssteuer mit sich und führt regelmäßig zu einer Steigerung des Unternehmenswertes. Das wirkt sich in der Regel auch auf den Kaufpreis des Unternehmens aus“, erläutert Hoppstädter.