Handwerksunternehmer halten oft hohe Vermögen in einem diversifizierten Portfolio. Beim Vererben kann es zur Zerschlagung kommen. Im Interview erklärt Friederike von Bünau, Generalsekretärin des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen in Berlin, wann und wie eine Stiftung die Lösung sein kann.

handwerk magazin: Bei Stiftungen denkt man meist an Gemeinnützigkeit und an soziales Engagement. Unternehmer aber haben in der Regel das Ziel, ihre Firma und ihre Vermögenswerte zu erhalten. Wie passt das zusammen?
Friederike von Bünau: Es gibt mildtätige oder gemeinnützige Stiftungen, die festgelegte Zwecke wie Bildung, Kultur, Umweltschutz oder Ähnliches verfolgen. Diese dienen dem Allgemeinwohl und sind daher steuerbegünstigt. Gemeinnützige Stiftungen machen rund 90 Prozent der Stiftungen aus. Es gibt aber auch Stiftungsformen, die privatnützige Zwecke verfolgen, und daher steuerpflichtig sind. In der Praxis gibt es gerade im Unternehmenskontext viele Kombinationen aus beiden Modellen, dazu gehören Doppelstiftungsmodelle oder so genannte gemischte Stiftungen. Man hat beispielsweise einen Teil, der die Familie versorgt, und einen weiteren Teil, der gemeinnützig ausschüttet.
Welche Möglichkeiten bietet eine Stiftung für Handwerksunternehmen?
Die deutsche Wirtschaft ist stark von familiengeführten Unternehmen geprägt. In den kommenden Jahren wird die Nachfolgethematik aufgrund demografischer Veränderungen viele beschäftigen. Dies zeigen auch die Zahlen des ifo Instituts. Zunehmend fehlen Nachkommen, die das Unternehmen weiterführen können oder wollen.
In diesen Fällen kann die Gründung einer Stiftung eine mögliche und interessante Option sein, um die Unternehmensnachfolge zu regeln und das Unternehmen vor einer Zersplitterung zu schützen. Eine sogenannte unternehmensverbundenen Stiftung oder Familienstiftung ermöglicht es beispielsweise, festgelegte Unternehmensziele unabhängig von familiären Verhältnissen zu verfolgen und Arbeitsplätze langfristig zu sichern.
Ein signifikanter Vorteil dieser Stiftungsform ist das Interesse an kontinuierlichen und langfristigen Einnahmen statt einer kurzfristigen Maximierung des Gewinns. Dadurch sind Stiftungsunternehmen in der Lage, größere Rücklagen zu bilden, ihr Eigenkapital zu stärken und eine nachhaltige Personalpolitik zu betreiben. Eine unternehmensverbundene Stiftung kann jedoch auch ausschließlich oder in einer Doppelform gemeinnützige, das heißt steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. So können unternehmerisch tätige Personen langfristig die Gesellschaft mitgestalten und solche Anliegen unterstützen, die ihnen besonders am Herzen liegen – sei es Umweltschutz oder Förderung der Berufsbildung oder Kultur.
Diese Stiftungsformen gibt es:
- Gemeinnützige Stiftung
Die gängigste Form einer Stiftung ist die gemeinnützige Stiftung. Sie verfolgt Ziele, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Um als gemeinnützig anerkannt zu werden, muss die Stiftung bei der zuständigen Finanzbehörde am zukünftigen Sitz der Stiftung oder des Treuhänders einen Antrag stellen. Die Finanzbehörde überwacht, ob die Stiftung ihre gemeinnützigen Ziele tatsächlich einhält.
- Familienstiftung
Eine Familienstiftung ist ein Fonds, der von Familienangehörigen gegründet wird, um das Vermögen der Familie zu verwalten, zu erhalten und an die nachfolgenden Generationen weiterzugeben. Sie agiert als eigenständige juristische Person und wird mit dem Ziel gegründet, langfristige Perspektiven zu erhalten.
- Unternehmensstiftung
Bei einer Unternehmensstiftung wird der Fortbestand des Unternehmens sichergestellt, unabhängig von den familiären Verhältnissen des Unternehmers. Nicht der Unternehmer und seine Nachfahren treten als Gesellschafter auf, es ist die Stiftung selbst, die als Gesellschafter fungiert. Die Stiftung wird auf Dauer eingerichtet und verfolgt laut Satzung das Ziel, das Unternehmen kontinuierlich weiterzuführen.
- Öffentlich-rechtliche Stiftung
Die öffentlich-rechtliche Stiftung ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die ausschließlich gemeinnützige Ziele verfolgt. Sie ist eng mit dem Staat, den Gemeinden, Gemeindeverbänden oder anderen Körperschaften und Einrichtungen des öffentlichen Rechts verbunden. Aufgrund dieser engen Verknüpfung ist es nicht erforderlich, spezielle Stiftungsorgane zu benennen.
- Bürgerstiftung
Eine Bürgerstiftung ist eine steuerbefreite Stiftung, die von Bürgern für Bürger gegründet wird und lokale kulturelle, soziale oder ökologische Zwecke verfolgt. Sie finanziert sich durch Spenden und den ehrenamtlichen Einsatz der Bürger, die aktiv zur Verbesserung ihrer Gemeinschaft beitragen.
Wie funktioniert eine solche unternehmensverbundene Stiftung?
Die Vermögenswerte, die übertragen werden, sind für immer „weg“. Das Vermögen wird Eigentum der Stiftung und der Stifter oder die Stifterin haben damit keine direkte die Kontrolle über das Vermögen. Man sollte sich daher genau überlegen, welche Werte man einbringen möchte. Das Wichtigste ist, dass man für sich klärt, welche Ziele man mit einer Stiftung erreichen möchte und dafür ein passendes Stiftungskonzept erarbeitet.
Wer entscheidet, was mit den Werten in der Stiftung passiert?
Dies obliegt den Stiftungsorganen. Deshalb ist die Stiftungssatzung elementar. In dieser wird geregelt, wie die Stiftung organisiert und verwaltet werden soll.
Wichtig ist auch zu überlegen, wie die Besetzung der Stiftungsorgane erfolgen wird – kurzfristig und langfristig. Zentral sind dabei gute Governance-Strukturen in der Satzung. Man sollte beispielsweise vorab sicherstellen, dass die Stiftung durch ihre Satzung so robust gestaltet ist, dass die Strukturen nicht missbrauchsanfällig sind. Gerade wenn man als Unternehmer oder als Unternehmerin am Anfang selbst im Stiftungsvorstand präsent sein will, wird dieser Punkt oft vernachlässigt. Für alle diese Fragen sollte in jedem Falle externe Beratung einbezogen werden.
Was muss man zur späteren Führung einer Stiftung wissen?
Es ist wichtig, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen, die für Stiftungen gelten. Dazu gehören unter anderem das Stiftungsrecht, die Satzung der Stiftung nebst Stiftungsgeschäft, das Gemeinnützigkeitsrecht für gemeinnützige Stiftungen sowie gegebenenfalls Rechnungslegung- und Publizitätsvorschriften. Dafür bieten wir als gemeinnütziger Verband gemeinsam mit unserer Tochtergesellschaft, der Deutschen Stiftungsakademie (DSA), eine Vielzahl von Fortbildungen an, damit jeder und jede Interessierte und Verantwortliche in die Lage versetzt wird, eine Stiftung zu führen.
Wie sieht es steuerlich bei einer Stiftung aus?
Stiftungen kommen ab Vermögenswerten von rund drei Millionen Euro in Frage. Sie bieten einige Steuervorteile.
- Falls die Stiftung Beteiligungen hält, ist ein Verkauf steuerlich begünstigt.
- Wenn Betriebsvermögen in eine Stiftung übergeht, gelten die gleichen Steuervorteile wie bei jeder Unternehmensnachfolge. Allerdings natürlich nur, wenn die Vorgaben eingehalten werden – also etwa, dass keine Mitarbeiter entlassen werden.
- Familienstiftungen, in denen privates Vermögen verwaltet wird, zahlen keine Gewerbesteuer. Wenn also Mieterträge erzielt werden, fallen Körperschaftsteuer und Soli an.
Unsere Interviewpartnerin
Friederike von Bünau ist seit September 2023 als Generalsekretärin des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen tätig.
Zuvor war sie mehr als 15 Jahre Geschäftsführerin der Kulturstiftung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Friederike von Bünau studierte Wirtschaftswissenschaften und arbeitete für die Deutsche Lufthansa und die Deutsche Bank im In- und Ausland.
Vor ihrer hauptamtlichen Tätigkeit für den Bundesverband Deutscher Stiftungen war Friederike von Bünau bereits seit 2018 ehrenamtliches Mitglied im Vorstand des Verbandes, von 2020 bis 2023 als Vorsitzende. Zuvor war sie zwei Jahre im Beirat aktiv und leitete von 2012 bis 2021 den Arbeitskreis „Frauen und Stiftungen“.
Friederike von Bünau ist Mitglied im Stiftungsrat der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, des Deutschen Stiftungszentrums sowie Mentorin im Programm „Lead ME“ der Deutschlandstiftung Integration.

