Altersvorsorge Sparerpauschbetrag: Was bringt die Erhöhung 2023?

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Von 801 Euro auf 1.000 Euro jährlich wird der Sparerpauschbetrag 2023 steigen. Davon profitieren Sparer, die Zinserträge erzielen. Für ein auskömmliches Einkommen im Alter ist aber der Vermögensaufbau mit Aktien deutlich lukrativer als das Festzinssparen. Wer langfristig in Aktien investiert hat jedoch nicht viel von der Erhöhung des Pauschbetrags, rechnet das Deutsche Aktieninstitut e.V. (DAI) vor – und fordert steuerliche Anreize für Aktieninvestments.

Der Sparerpauschbetrag steigt - doch das reicht nicht, um die private Altersvorsorge zu stärken, meint das Deutsche Aktieninstitut e.V. - © Mediaparts - stock.adobe.com

Wer Geld in anlegt, muss dafür meist Geld aufwenden, etwa in Form von Depotgebühren, Abschlussgebühren, Kontoführungsgebühren oder Ähnlichem. Da die tatsächlichen Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen meist nicht abgezogen werden dürfen, soll der Sparer-Pauschbetrag einen pauschalen Ausgleich schaffen. Ab 2023 wird dieser Betrag von 801 € auf 1.000 € und bei Ehegatten von 1.602 € auf 2.000 € erhöht.

Vergleich: Entlastungseffekt anderer steuerlicher Förderung

Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) fordert für alle Langfristinvestoren an der Börse ebenfalls eine steuerliche Förderung. Denn nur diese Investments hätten das Potenzial, den Lebensstandard im Alter zu sichern.

Um die Wirkung verschiedener Förderinstrumente zu belegen, hat das DAI unter Führung von Norbert Kuhn, Leiter Unternehmens-finanzierung und stellvertretender Leiter Fachbereich Kapitalmärkte, die Entlastungswirkung von drei weiteren Förderwegen analysiert.

  • 1. Dem kumulierten Sparerpauschbetrag, bei dem nicht genutzte Freibeträge in den kommenden Jahren genutzt werden können.

  • 2. Der zusätzlichenSteuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen nach einem Jahr Haltedauer (zum erhöhten Pauschbetrag).

  • 3. Dem Anlagesparkonto, das Sparern erlaubt, bis zu einem Höchstbetrag in Aktien und andere Wertpapiere zu investieren und die Erträge steuerbefreit oder steuerlich begünstigt zu kassieren.

Die Modell-Annahmen

Für die Berechnung setzte das DAI Annahmen: So gingen die Analysten von einem Sparplan aus, der monatliche Einzahlungen von 100 Euro in breit gestreute Aktien vorsah. Berechnet wurde die Wirkung der oben genannten Wege für eine Haltedauer von 20 beziehungsweise 30 Jahren bei einer jährlichen Rendite von sechs Prozent. Davon gehen jährlich zwei Prozent als Dividende an den Sparer, vier Prozent sind Kursgewinne - sie fließen erst beim Verkauf nach 20 oder 30 Jahren an den Anleger.

Entlastungswirkung am größten bei kombinierter Förderung und Anlagesparkonto

Am schlechtesten ist die Wirkung der Erhöhung des Sparerpauschbetrags auf 1.000 Euro bei Aktiensparern: Ihnen bleibt nach 20 Jahren ein zusätzlicher Nachsteuerertrag von gerade einmal 52 Euro, nach 30 Jahren sind es 636 Euro.

Ein bisschen besser stünde der Anleger da, wenn es einen kumulierten Sparerpauschbetrag gäbe: über 3.000 Euro bleiben dem Anleger mehr Nachsteuerertrag, im Vergleich zum Status Quo (Pauschbetrag 801 Euro).

Die Kombination von Erhöhung des Sparerpauschbetrags auf 1.000 Euro und Steuerfreiheit auf Kursgewinne nach einer Haltedauer von einem Jahr bringt einen Mehrertrag (gegenüber der aktuellen Förderung) nach Steuern von rund 3.800 Euro nach 20 Jahren und 11.300 Euro nach 30 Jahren.

Ähnlich sind die Zahlen beim Anlagesparkonto: Der Nachsteuerertrag liegt nach 20 Jahren bei rund 3.800 Euro über der aktuellen Förderung. Nach 30 Jahren sind es 12.500 Euro Mehrertrag nach Steuern. "Sparer und Sparerinnen erhalten also effiziente Anreize, langfristig mit Aktien für das Alter zu sparen", schreibt Norbert Kuhn.

Steuerliche Gerechtigkeit herstellen

Kuhn weist darauf hin, dass mit einer Steuerbefreiung von Kursgewinnen auch eine aktuell existierende Ungerechtigkeit beseitigt werden könne: "Erträge, die bei Verkäufen von Gold und Bitcoin erzielt werden, sind nach einem Jahr steuerfrei", informiert er. Für diese Ungleichbehandlung gebe es keinen nachvollziehbaren Grund. Die Anlage in Aktien sei Produktivkapital, das Arbeitsplätze sichere und Innovationen ermögliche. Dieses müsse steuerlich besser gestellt werde als Gold oder Bitcoin.

Der Gesetzgeber reagiert bereits und hat im Zukunftsfinanzierungsgesetz einen Freibetrag auf Kursgewinne vorgesehen. Das ist zwar noch nicht die geforderte Steuerfreiheit auf Kursgewinne und auch nicht so gut wie die Einführung eines Anlagesparkontos, aber es ist "eine gute Basis" für weitere Schritte, findet Norbert Kuhn.