Neues Gesetz Betriebsrente: Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wird für kleine Unternehmen attraktiver

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Per Abbau von Bürokratie und steuerlichen Erleichterungen will die Bundesregierung die betriebliche Altersvorsorge (bAV) stärken. Das soll vor allem kleineren Unternehmen einen einfacheren Weg öffnen, sich an bestehenden Modellen (Sozialpartnerschaften) beteiligen zu können. Und damit noch mehr Geringverdiener von einer Betriebsrente profitieren können, werden auch die Einkommensgrenzen für die Förderung angehoben.

Die Betriebsrente wird gestärkt - Unternehmer können ihren Mitarbeitern nun noch leichter ein finanzielles Polster im Alter verschaffen.
Die Betriebsrente wird gestärkt – Unternehmer können ihren Mitarbeitern nun noch leichter ein finanzielles Polster im Alter verschaffen. - © DOC RABE Media - stock.adobe.com

Die Ampel-Regierung hat ziemlich geräuschlos ein neues Gesetz zur Betriebsrente beschlossen. Es ist Teil des größeren Rentenpakets der Bundesregierung. Mit dem sogenannten Rentenpaket II hat sie bis 1. Juli 2039 in der Rentenanpassungsformel gesetzlich verankert, dass das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fällt.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) haben in ihrem Gesetz neue Anreize geschaffen, damit mehr Betriebe ihren Mitarbeitern eine bAV anbieten. „Wir machen Betriebsrenten für Beschäftigte zur Normalität – besonders für Menschen mit geringem Einkommen und Mitarbeiter kleinerer Unternehmen“, erklärte Heil.

Übrigens: Einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Viele Gewerken verfügen zudem über Versorgungswerke, die die Organisation der betrieblichen Altersvorsorge vereinfachen.

Betriebsrente: bisher noch kein Standard

Das Arbeitsministerium schätzt, dass nur 54 Prozent der in Deutschland sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine Betriebsrente haben. Hubertus Heil nannte als Ziel des neuen Gesetzes, dass sich niemand im Alter finanzielle Sorgen machen müsse. „Die Kombination aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente ist der beste Weg dorthin.“

Die bAV greift bei Alter, Invalidität und/oder Tod - sie unterstützt damit auch die Hinterbliebenen. Meist behält der Arbeitgeber dazu jeden Monat einen geringen Teil des Lohns ein und legt ihn zusammen mit einem Zuschuss als Altersvorsorge zurück. Das wird vom Staat steuerlich gefördert. Laut Statistia besitzen aktuell rund 19,43 Millionen Personen in Deutschland eine Betriebsrente oder haben einen Anspruch darauf in ihrem Haushalt.

Als Durchführungswege der bAV ist die Direktversicherungen mit 8,78 Millionen Verträgen am weitesten verbreitet. Mit deutlichem Abstand gefolgt von Rückdeckungsversicherungen (3,71 Millionen Verträge), Pensionskassen (3,41 Millionen Verträge) und Pensionsfonds (650.000 Verträge).

Die neuen Regelungen zur Betriebsrente

Die wesentlichen Neuerungen des Gesetzes:

  1. „Im Steuerrecht wird die Förderung der Betriebsrenten von Beschäftigten mit geringeren Einkommen verbessert.“ Das heißt konkret: Die Einkommensgrenze für die Förderung einer bAV steigt auf 2.718 Euro monatlich. Bisher lag die Fördergrenze bei 2.575 Euro. Damit nicht jede Lohnerhöhung zu einem Ende der Förderung führt, wird dieser Grenzwert dynamisiert. Das bedeutet, dass Arbeitgeber künftig bis zu dieser Lohngrenze steuerlich profitieren, wenn sie ihren Beschäftigten einen Betrag zur Betriebsrente dazugeben.

  2. Auch die Auszahlungsmodelle werden flexibler. Rentnerinnen und Rentner sollen ihre Betriebsrenten künftig auch bereits mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren können.

  3. Kleinere Unternehmen sollen leichter bei bestehenden Modellen (Sozialpartnerschaften) teilnehmen können. Das reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich. Die bAV ist für den Arbeitgeber leichter zu organisieren und verschafft ihm Planungssicherheit.

  4. Regierungssprecher Wolfgang Büchner sagte, Pensionskassen könnten künftig freier am Kapitalmarkt agieren, um höhere Renditen und so auch höhere Betriebsrenten zu erzielen.

Christian Lindner kalkuliert mit Mindereinnahmen von 155 Millionen Euro jährlich.

Neue Vorschläge für die private Altersvorsorge

Der Versicherungsverband GDV lobt die stärkere Förderung von Geringverdienern und fordert, dass die Politik nun eine Reform bei der Förderung der privaten Altersvorsorge angeht. Christian Lindner sieht das offenbar genauso. Er schlägt ein Vorsorgedepot vor, das mit bis zu 600 Euro gefördert werden soll. Dafür solle der Staat jeden angelegten Euro mit 20 Cent bis zu einer Größenordnung von 3.000 Euro im Jahr fördern. Das Depot solle auch aus Aktien bestehen dürfen, sagte der FDP-Chef der „Rheinischen Post“.

Die Erträge sollen zunächst steuerfrei bleiben, damit der Zinseszins-Effekt die Versorgung im Alter noch verbessern könne. Wie bei der Rente auch, würde der Staat erst bei Auszahlung im Rentenalter den persönlichen Einkommensteuersatz auf die Erträge anwenden. „Experten haben errechnet, dass man nach 40 Jahren sogar Millionär sein kann, wenn man 250 Euro im Monat spart und damit die staatliche Förderung voll ausnutzt“, erklärte Lindner.