Kündigung des Arbeitnehmers: Auswertung des Browserverlaufs rechtens
In vielen Betrieben haben die Firmenchefs ihren Mitarbeitern verboten, an den betrieblichen Computern während der Arbeitszeit privat zu surfen. Das Problem bestand aber darin, dass die Überführung entsprechender Mitarbeiter mangels Nachweisbarkeit nur schwer gelang. Ein neues Urteil hilft Arbeitgebern.
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