Minijobber: Das sind die neuen Dokumentationspflichten

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Arbeitsrecht und Mindestlohn

Seit Januar gilt der flächendeckende Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Für den Handwerker ist wegen der Dokumentationspflichten damit ein hoher Verwaltungsaufwand gegeben. Worauf Sie bei dieser Dokumentationspflicht genau achten müssen, erfahren Sie hier.

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In einem ersten Schritt ist zu prüfen, welche Berufsgruppen einen solchen Mindestlohn überhaupt bekommen. Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle und jede Berufsgruppe. Die einzigen drei Ausnahmen, die nicht vom Mindestlohn betroffen sind, sind Praktikanten, Azubis und Langzeitarbeitslose, die eingegliedert werden.

Führung von Stundenzetteln

Der wesentliche Bestandteil der Dokumentationspflicht besteht darin, dass der Arbeitgeber „Stundenzettel“ für seine Angestellten zu führen hat. Mit den praktischen Problemen die dabei auftauchen, lässt der Gesetzgeber die deutschen Unternehmer bisher allein. Dennoch muss die Pflicht ernst genommen werden: Sollte der Dokumentationspflicht nicht nachgekommen werden, erwarten den Unternehmer Bußgelder in noch unbekannter Höhe.

Wesentliche Punkte

Um sich dieses Bußgeld zu ersparen, führt daher kein Weg an einer ordnungs- und zeitgemäß Dokumentation vorbei. Zeitgemäß bedeutet, dass die Dokumentation spätestens am siebten Tag, der auf den Arbeitstag folgt, an dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, geführt werden muss.

Die geführten Listen müssen mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Name des Arbeitnehmers
  • Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
  • Beginn, Ende und Dauer der Pausen

Als Service stellen wir Ihnen eine beispielhafte Dokumentationsliste als Arbeitshilfe zur Verfügung.

Maximale Arbeitszeit

Zu beachten ist noch, dass bei einem Monatsentgelt von 450 Euro und einem Stundenlohn von 8,50 Euro die monatliche Arbeitszeit maximal 52 Stunden bzw. die wöchentliche Arbeitszeit maximal 13 Stunden betragen kann. Sollte der Stundenlohn über den 8,50 Euro liegen, führt dies zu einer geringeren wöchentlichen und auch monatlichen Arbeitszeit.