Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Auch wenn verheiratete Eltern gegenüber nicht verheirateten Eltern benachteiligt werden - es bleibt dabei, dass Kinder miteinander verheirateter Eltern von der beitragsfreien Familienversicherung ausgeschlossen sind, wenn das Gesamteinkommen des Elternteils, der nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, höher ist als das des Mitglieds und bestimmte, im Gesetz festgelegte Einkommensgrenzen übersteigt.
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