Excel-Datei als Fahrtenbuch ausnahmsweise zulässig
Bei Fahrtenbüchern sind Finanzämter und Finanzgerichte die Pingeligkeit in Person - schon kleinste Fehler und Ungereimtheiten reichen normalerweise, um das Fahrtenbuch durchfallen zu lassen.Umso mehr überrascht das Urteil vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg.
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