Ablauf Privatinsolvenz: Wegweiser aus der Pleite

Bei drohender oder bestehender Zahlungsunfähigkeit kann der Schuldner Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung beantragen.

Ablauf. Im Insolvenzverfahren verwertet und verteilt der Insolvenzverwalter das Vermögen. Danach übernimmt in der Wohlverhaltensphase der Treuhänder die Kontrolle.

Wohlverhalten. Der Schuldner muss sich um Ein-kommen bemühen. Ihm bleibt der pfändungfreie Teil, derzeit 1045 Euro im Monat plus 30 Prozent von dem, was darüber liegt, alles über 3200 Euro geht komplett an den Treuhänder. Unterhaltspflichtigen bleibt mehr. Von Erbschaften muss er die Hälfte abgeben – nicht von Schenkungen.

Restschuldbefreiung. Wenn der Schuldner seine Pflichten erfüllt hat, streicht das Gericht die Schulden sechs Jahre nach Insolvenzeröffnung, fünf Jahre, wenn bis dahin die Verfahrenskosten getilgt sind, drei, wenn zusätzlich 35 Prozent der Gläubigerforderungen erfüllt wurden.

Ausnahme. Steuerschulden aus Steuerstraftaten, vorsätzlich verletzte Unterhaltspflichten, nicht abgeführte Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung werden nicht getilgt.