Checkliste: Anfechtung vermeiden

Bargeschäfte sind die einzige Möglichkeit, ­Anfechtungsrisiken signifikant zu verringern, rät Rechtsanwalt Stephan Balthasar.

1. Wichtig dabei ist, dass zwischen Leistung und Gegenleistung ein unmittelbarer zeit­licher Zusammenhang besteht. Als Faustregel sollte hier ein Zeitraum von zwei bis maximal vier Wochen bis zum Austausch angesetzt werden.

2. Ratenzahlungsvereinbarungen lassen sich sicherer gegen Anfechtung gestalten. Dazu gehört, dass der Schuldner möglichst schriftlich erklärt, mit der Vereinbarung seine fälligen Verbindlichkeiten in Zukunft erfüllen zu können.

3. Wer ein Schreiben des Insolvenzverwalters mit der Aufforderung erhält, im Zuge der Vorsatzanfechtung einen bestimmten Betrag nebst Zinsen zu bezahlen, sollte dem nicht ungeprüft Folge leisten, empfehlen Rechtsexperten.

4. Nicht selten werden Anfechtungsansprüche pauschal und ohne hinreichende Begründung erhoben. Dann sind die Chancen oft viel besser, als sie der Insolvenzverwalter darstellt.

5. Bei der Erwiderung ist auf die Fristsetzung zu achten. Gut beraten, lässt sich zudem ein günstigerer Vergleich erzielen. Kommt es außergerichtlich zu keiner Einigung, wird der Verwalter den Anspruch mit einer Anfechtungsklage durchzusetzen versuchen. Auch im Prozess kann noch ein Vergleich geschlossen werden. Denn auch der Insolvenzverwalter geht ein Prozess­risiko zu Lasten der Insolvenzmasse ein.