Keine Sonderausgaben Krankheitskosten lassen sich nicht von der Steuer absetzen
Privat Versicherte tragen ihre Krankheitskosten zum Teil selbst, um Beiträge zu sparen. Solche Aufwendungen lassen sich nicht als Sonderausgaben absetzen – wie ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs bestätigt. Das bedeutet die Entscheidung für Handwerkschefs.
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