Verspätungszuschläge verhindern Abgabetermin der Steuererklärung verpasst: So erwirken Sie eine Fristverlängerung

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Wer es nicht rechtzeitig geschafft hat, seine Einkommensteuer einzureichen, muss mit Verspätungszuschlägen oder gar mit einer Steuerschätzung rechnen. Beides ist nicht gut für die Geldbörse. Das können Sie als Steuerzahler auch nach dem Verstreichen der Frist tun, um hohe Gebühren zu umgehen.

Steuererklärung
Pünktlich abliefern: Bei der Steuerklärung der Einkommensteuer sollten Sie die Frist bis 31. Juli nicht verpassen. Wenn es doch passiert ist, können Sie aber noch gegensteuern. - © ddp

Langsam gewöhnen sich die Deutschen an die neuen Fristen: Im Sommer 2019 hatten Steuerpflichtige erstmals Gelegenheit, ihre Steuererklärung bis zum 31. Juli abzugeben. Wer es trotz dieser zweimonatigen Fristverlängerung (Bis 2018 war die Frist jeweils am 31. Mai abgelaufen) nicht rechtzeitig schafft, seine Steuer einzureichen, muss mit Verspätungszuschlägen oder gar mit einer Steuerschätzung rechnen. Es gibt allerdings auch nach Ablauf dieses Stichtags noch Möglichkeiten, Säumnisgebühren für die Einkommensteuer zu umgehen. Nachfolgend lesen Sie, wie's funktioniert.

In diesen Fällen müssen Arbeitnehmer grundsätzlich eine Steuererklärung abgeben

Der Gesetzgeber vermutet in bestimmten Fällen, dass er trotz Lohnsteuerabzug und/oder Vorauszahlungen während des Jahres von Ihnen zu wenig Einkommensteuer bekommen hat. Deshalb müssen Sie als Arbeitnehmer unter anderem dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft (§ 46 EStG):

  • Mehrere Arbeitgeber: Sie waren gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt.
  • Nebeneinkünfte: Sie hatten unversteuerte Einkünfte über 410 Euro; etwa Honorare, Renten oder Mieten.
  • Freibetrag: Auf Ihrer Lohnsteuerkarte ist ein Freibetrag eingetragen und Ihr Arbeitslohn lag über 11.900 Euro bzw. gemeinsam mit Ihrem Ehegatten über 22.600 Euro im Jahr.
  • Ehepartner: Sie waren mit Ihrem berufstätigen Ehepartner zusammen veranlagt und einer von Ihnen wurde nach Steuerklasse V oder VI besteuert oder Sie beide haben mit der Steuerklassenkombination IV/IV das Faktorverfahren gewählt.
  • Lohnersatzleistungen: Sie haben Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro bezogen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, zum Beispiel Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld.
  • Scheidung und Wiederheirat: Sie wurden geschieden und Sie oder Ihr Ex-Partner haben im gleichen Jahr wieder geheiratet.

Maßnahme Nr. 1 nach verpasster Frist: Steuerberater beauftragen

Der Stichtag für die Abgabe war der 31. Juli des jeweiligen Jahres. Verpasst? Dann können Sie als erste Maßnahme zum Beispiel einen Steuerberater beauftragen. So verlängert sich die Frist automatisch auf den 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres, sofern das Finanzamt nicht ausdrücklich eine frühere Abgabe verlangt hat. Der Grund für den späteren Termin ist simpel: Den Steuerexperten ist es nicht zuzumuten, die ganze Arbeit in den ersten sieben Monaten des Jahres zu erledigen. Diese Regelung gilt laut Experten der ARAG Versicherung auch, wenn Sie Ihre Steuerunterlagen von einem Lohnsteuerhilfeverein bearbeiten und einreichen lassen.

So beantragen Sie eine Fristverlängerung beim Finanzamt

Haben Sie den Abgabetermin verpasst, drohen Verzugszinsen. Bemühen Sie sich so schnell wie möglich um eine Fristverlängerung. Wenn Sie vor der Abgabefrist eine stillschweigende Fristverlängerung beantragen, ist diese schon so gut wie akzeptiert. Wenn Sie vom Finanzamt nichts mehr hören, ist der Antrag genehmigt.Wenn Sie nach verstrichener Frist noch eine Fristverlängerung beantragen, sind Sie auf das Wohlwollen der zuständigen Finanzbehörde angewiesen. Wichtig ist, dass Sie Gründe für Ihr Anliegen nennen. Dazu zählen beispielsweise:

  1. Umzug
  2. Längere Diestreise
  3. Krankheit
  4. Fehlende Unterlagen

Akzeptiert das Finanzamt die Verlängerung, haben Sie nach Auskunft der Experten der ARAG Versicherung in der Regel noch bis zum Jahresende Zeit.

Diese Gebühren und Verspätungszuschläge drohen:

Wer keinen dieser Auswege nimmt, muss vermutlich tief in die Tasche greifen. Es gilt: Je später die Steuerunterlagen abgegeben werden, desto höher die Verspätungszuschläge. Bis zu zehn Prozent des festgesetzten Steuerbetrages darf das Finanzamt kassieren. Immerhin: Bei 25.000 Euro ist der Säumniszuschlag gedeckelt.
Wichtig:
Der Verspätungszuschlag hat laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) nichts mit dem Säumniszuschlag zu tun. Der Säumniszuschlag wird fällig, wenn Sie Ihre Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt zu spät begleichen. Hingegen können Sie mit dem Verspätungszuschlag bestraft werden, wenn Sie Ihre Steuererklärung zu spät abgeben.

Wenn keine Aufforderung und Erinnerung mehr hilft, und Sie die Steuererklärung einfach nicht abgeben wollen, übernimmt schließlich das Finanzamt die Steuererklärung und schätzt die Besteuerungsgrundlage. Dass diese Rechnung in der Regel nicht zu Gunsten des säumigen Steuerzahlers ausfällt, ist naheliegend.