Steuerbescheid
Seit 1991 wird auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer zusätzlich der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent fällig. 2021 wird die Freigrenze derart angehoben, dass für den Großteil der Steuerzahler der "Soli" entfällt. Wo die Freigrenze liegt und wie die sogenannte "Milderungszone" funktioniert, lesen Sie hier.

Schon 2007 vertraten die Richter des Finanzgerichts Niedersachsen in einer bekannten Entscheidung die Ansicht, dass der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig ist und legten die Frage zur Klärung dem Bundesverfassungsgericht vor (Az.: 7 K 143/08) vor. 14 Jahre später ist endlich die Gewissheit da: Der "Soli" wird abgeschafft! Zumindest für einen Großteil der Steuerzahler. Etwa zehn Prozent müssen weiterhin, auch ab 2021 die Abgabe leisten.
Hintergrund und Basis ist die drastische Erhöhung der Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt: Diese wird von 2020 972 Euro auf ab 2021 16.956 Euro der Steuerzahlung angehoben, sodass laut Informationen der Bundesregierung bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro zukünftig kein "Soli" mehr fällig wird.
"Milderungszone" verschafft weiteren 6,5 Prozent eine Steuererleichterung
An die neue, deutlich ausgedehnte Freigrenze schließt sich wie bislang auch eine sogenannte "Milderungszone" an. Sie soll verhindern, dass sofort nach Überschreiten der Freigrenze auf den vollen Steuerbetrag "Soli" erhoben wird. Davon profitieren laut Bundesregierung weitere 6,5 Prozent der "Soli"-Zahler. Die Milderungszone gilt für zu versteuernde Einkommen bis 96.409 Euro. Für Verheiratete verdoppeln sich diese Beträge.
Beispiele: Singles und verheiratetes Paar mit zwei Kindern
Um den Entlastungseffekt im Geldbeutel zu verdeutlichen, hat die Bundesregierung zwei Beispiele veröffentlicht:
- Singles: Für einen Single ohne Kinder mit einem Bruttolohn von 31.200 Euro im Jahr beträgt die Ersparnis gut 200 Euro jährlich.
- Verheiratetes Paar mit zwei Kindern: Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern und zwei Einkommen (Jahresbrutto: 66.000 Euro und 54.800 Euro) spart ab 2021 durch den kompletten Wegfall des Soli fast 1.000 Euro im Jahr.
ZDH kritisiert die "Soli"-Abschaffung als "Zwei-Klassen-Entlastung"
Addiert man die 90 Prozent, die sich über die "Soli"-Abschaffung freuen können und die 6,5 Prozent, die immerhin in der "Milderungszone" liegen, kommt man auf 96,5 Prozent der Steuerzahler, die von der Neuregelung profitieren. Die restlichen 3,5 Prozent sind dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) allerdings ein Dorn im Auge: "Mit der Abschaffung des Solidaritätszuschlages nur teilweise wird eine Zwei-Klassen-Entlastung festgeschrieben, die erfolgreich wirtschaftende Betriebe des Handwerks benachteiligt und verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig ist", äußerte sich ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke bereits im August 2019 zum Gesetzentwurf. "Deshalb muss aus Sicht des Handwerks der Solidaritätszuschlag vollständig abgebaut werden. Bei der Teilabschaffung des Solidaritätszuschlages bleiben ertragsstarke Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die als Gesellschaftsform die Mehrheit der Betriebe im Handwerk ausmachen, im Ergebnis unberücksichtigt." Das sei nicht hinnehmbar, denn eine Entlastung vom Solidaritätszuschlag müsse auch bei den Betrieben und Unternehmen ankommen, die mit ihrem wirtschaftlichen Erfolg Arbeitsplätze und Ausbildung sichern.