Arbeitsrecht Was bei wetterbedingten Verspätungen gilt
Aufgrund wetterbedingter Umstände wie Regen, Schnee, Glatteis und Kälte kommt es gerade im Herbst und Winter zu vielen Zugausfällen, Staus und Verspätungen. Grundsätzlich sind die Mitarbeiter aber dafür verantwortlich, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen.
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