Betriebliche Altersvorsorge Arbeitgeberzuschuss zur bAV: Harte Konsequenzen bei Nichtbeachtung
Seit dem 1. Januar 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern einen Zuschuss zu zahlen, wenn diese eine versicherungsförmige betriebliche Altersvorsorge nutzen. Diese Entgeltumwandlungen des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber mit 15 Prozent unterstützen, wenn er durch die bAV Sozialversicherungsbeiträge spart. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht nachkommt? Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial GmbH, erklärt die Gesetzeslage.
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