Baugewerbe: Saison-Kurzarbeitergeld statt Kündigung
Die Schlechtwetter-Saison im Bau beginnt am 1. Dezember: Zeit, bei der Bundesagentur für Arbeit das Saison-Kurzarbeitergeld zu beantragen. Die Höhe beträgt 60 bzw. 67 Prozent des Nettoentgelts der Arbeitnehmer.
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