Hochwasser: Warum alte DDR-Versicherungen die Schäden abdecken

Teile Süd- und Ostdeutschlands versinken in den Fluten der Hochwasserströme. Handwerksunternehmer in den Hochwasserregionen Bayerns, Thüringens, Sachsens und Sachsen-Anhalts fürchten um ihre Mitarbeiter, Betriebsräume, Maschinen und den Fuhrpark. Dank alter Versicherungen müssen sich sehr viele ehemalige DDR-Bürger weniger finanzielle Sorgen machen. › mehr
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Versicherung Schäden nicht ausschließen

Von Cornelia Hefer Schäden nicht ausschließen Eine Gebäudeversicherung für Betrieb und Privathaus schließt normalerweise Schäden durch Leitungswasser mit ein. Kommt es also zu Gebäudeschäden, weil ein Wasserrohr im Haus oder Betrieb leckt oder bricht, springt die Gebäudeversicherung ein und kommt für die damit zusammenhängenden Schäden im Betriebsgebäude oder Privathaus auf. In manchen Versicherungsverträgen für Wohngebäude [...] › mehr
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⇨ Checkliste Wie Handwerker Schäden richtig melden

Versicherungsschäden im Betrieb wie Brand, Einbruchdiebstahl oder Rohrbruch müssen Handwerker ihrer Gesellschaft schnellstmöglich melden. Allerdings gibt es hier wichtige Regeln, die jeder Unternehmer kennen und beachten sollte, damit er nicht auf dem Schaden sitzen bleibt. › mehr

⇨ Flottenversicherung Fallen im Vertrag – was Sie wissen sollten

Fuhrparkpolicen mit Flottentarifen unterscheiden sich durch spezielle Konditionen erheblich von den privaten Kfz-Versicherungen. Bei den Flottenversicherungen gibt es zum Beispiel keinen Schadenfreiheitsrabatt, dafür andere, wichtige Konditionen, die die Prämie senken. › mehr