⇨ Flottenversicherung Fallen im Vertrag – was Sie wissen sollten

Fuhrparkpolicen mit Flottentarifen unterscheiden sich durch spezielle Konditionen erheblich von den privaten Kfz-Versicherungen. Bei den Flottenversicherungen gibt es zum Beispiel keinen Schadenfreiheitsrabatt, dafür andere, wichtige Konditionen, die die Prämie senken.

Fallen im Vertrag – was Sie wissen sollten

Schadenquote. Sie gibt an, wie viel Prozent von der Versicherungsprämie für Schadenfälle des Versicherungskunden verwendet wurden. Danach wird in der Kfz-Flottenversicherung die Prämie berechnet.

Sondereinstufungen. Sie bringen oft teure Überraschungen statt Prämienersparnis. Entscheidend ist die Prämie, auf deren Grundlage die Rabatte berechnet werden - und nicht der Prozentsatz, mit dem geworben wird.

Rückstufungstabelle. Eventuell kann mit einer günstigeren Prämie eine stärkere Rückstufung im Schadenfall verbunden sein.

Rabatte. Beim Wechsel zu einem neuen Versicherer kann man die „erfahrenen Prozente“ nicht mitnehmen – sondern immer nur die erfahrenen schadenfreien Jahre.

Rabattretter. Nicht zu verwechseln mit Rabattschutz. Bei einigen Versicherern ist der Rabattretter enthalten. Gilt in der Regel erst ab SF 20 oder 23. Bei einem Haftpflicht-/Vollkaskoschaden wird man zurückgestuft, behält den alten Prozentsatz.

Rabattschutz. Er verhindert eine Hochstufung nach einem Schaden im Folgejahr. Es geht mit der besseren Rabattklasse weiter. Dieser Schutz kostet zusätzlich und ist nicht für jede Rabattstufe erhältlich. Bei manchen Versicherern schon ab SF 4 möglich, bei anderen erst ab SF 6. Manche Versicherer berücksichtigen einen, andere bis zu drei Schäden.