Haftpflichtversicherung: Schaden durch Computer-Viren mitversichern

Handwerker, die Computerviren oder Trojaner unwissentlich verbreiten, können dafür haftbar gemacht werden. Den Schaden deckt eine Haftpflichtversicherung ab, wenn er ausdrücklich mitversichert ist.

Schäden durch Viren oder Trojaner deckt die Haftpflicht ab. - © Goldmund Lukic - iStockphoto

Schaden durch Viren

Handwerker, die Computerviren oder Trojaner unwissentlich verbreiten, können dafür haftbar gemacht werden. Den Schaden deckt eine Haftpflichtversicherung ab, wenn er ausdrücklich mitversichert ist.

Die Mitversicherung ist nicht zwangsläufig teurer, entscheidend ist aber die Wahl des richtigen Tarifs und der passende Leistungsumfang.

Experten raten daher zu einem Blick in den bestehenden Vertrag: „Viele ältere Versicherungsverträge sind für die Gefahren des Computerzeitalters ungeeignet“, sagt Johannes Hack, Vorstandsvorsitzender des Vergleichportals Transparo. „Kunden sollten ihre Haftpflichtversicherung genau prüfen. Einen Virus online zu verbreiten kann unabsehbare finanzielle Folgen haben.“

Tipp: Unternehmer sollten ihre Betriebshaftpflichtpolice für dieses IT-Risiko anpassen und ihre Versicherung nach angebotenen Leistungen fragen.