⇨ Checkliste Wie Handwerker Schäden richtig melden

Versicherungsschäden im Betrieb wie Brand, Einbruchdiebstahl oder Rohrbruch müssen Handwerker ihrer Gesellschaft schnellstmöglich melden. Allerdings gibt es hier wichtige Regeln, die jeder Unternehmer kennen und beachten sollte, damit er nicht auf dem Schaden sitzen bleibt.

Wie Handwerker Schäden richtig melden

Nothilfe. Bei Brand und Einbruch sofort Feuerwehr und Polizei verständigen.

Experten informieren. Danach Versicherungsmakler oder unabhängigen Berater anrufen. Das sollte auch nachts möglich sein. Tipp: Handwerker sollten also die Handynummer ihres Versicherungsexperten verfügbar haben.

Strategiegespräch. Handwerker schildern Ihrem Versicherungsmakler oder Berater den gesamten Ablauf des Schadens. Nur dann kann ein individueller Ablaufplan für die Versicherung erstellt werden.

Schadenminderung. Im eigenen Interesse sollten Handwerker den Schaden so gering wie möglich halten, sonst steigt die künftige Prämie. Tipp: Wurde durch einen Sturm das Dach abgedeckt oder ein Fenster von Dieben eingeschlagen, ist eine Notreparatur absolut wichtig.

Beweissicherung. Alle Schäden sollten sofort - per Foto - umfassend dokumentiert werden. Beschädigte Gegenstände müssen in der Regel für den Versicherer aufbewahrt werden.

Schadenmeldung. Eine Schadenmeldung an den Versicherer muss unverzüglich erfolgen. Doch auch hier gilt es den professionellen Rat des Maklers oder Beraters zu nutzen. Sie begleiten den Handwerksunternehmer durch eine persönliche Schadenaufnahme vor Ort und weisen auf wichtige Details hin. Dabei wird sofort ein Schadenformular ausgefüllt.

Begutachtung. Sinnvoll ist meist ein Sachverständigenverfahren. Dabei darf jede Partei einen Sachverständigen ihrer Wahl benennen. Tipp: Gibt es trotzdem noch Streit um die Schadenhöhe, entscheidet ein sogenannter Obergutachter.

Vergleich. Der Versicherer muss den Neuwert der beschädigten Gegenstände ersetzen. Problematisch wird das, wenn die Anlagen oder Geräte nicht mehr neu gekauft werden können. Tipp: Dann sollte man sich mit der Versicherung auf ein gleichwertiges Gerät einigen.