Vertragsrechtschutz: Nützliche Zusatzpolice wieder im Trend

Wenn der Kunde nicht zahlt, haben Handwerker schlechte Karten. Hilfe bietet nur der Vertragsrechtschutz, der jetzt wiederbelebt wird. Was Sie über diesen Versicherungsbaustein wissen sollten.

Nützliche Zusatzpolice

Versicherungen. Nur wenige Versicherungsgesellschaften bieten den Baustein Firmenvertragsrechtsschutz für Handwerker inzwischen wieder an, nachdem er viele Jahre lang nicht erhältlich war.
Tipp:
Handwerker können Vertragsrechtsschutz bei der Allianz, der Signal-Iduna-Tochter Allrecht, der D.A.S., Neuer Rechtsschutz (NRV) und neuerdings auch bei Roland Rechtsschutz anfragen.

Konditionen. Der Firmen-Vertragsrechtsschutz deckt den gerichtlichen Rechtsschutz für alle vertraglichen Streitigkeiten des Handwerksbetriebs - zum Beispiel gegen Kunden, Lieferanten und Subunternehmer - ab einem Streitwert von 1500 Euro. Die Selbstbeteiligung liegt bei 500 Euro je Schadensfall, die Deckungssumme bei 300000 Euro. Hinweis: Ausgeschlossen vom Vertragsrechtsschutz sind Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen sowie aus dem Handelsvertreter-, Makler- und Gesellschaftervertragsrecht.

Neues Angebot. Roland Rechtsschutz bietet „JurContract“ für annähernd 200 Berufs- und Gewerbegruppen, unter anderem für Schlosser, Tischler, Heizung, Sanitär, Maler, Lackierer und auch Dachdecker, außerdem Bäcker und Konditoren, Schuster und Friseure an. Der Streitwert muss bei mindestens 5000 Euro liegen. Versichern können sich Betriebe bis 50 Mitarbeiter mit einem Bruttoumsatz von maximal fünf Millionen Euro im Jahr. Hinweis: Roland übernimmt für den versicherten Betrieb die Kosten für einen Rechtsstreit bis zu einer Million Euro. Der Vertragsrechtsschutz greift für Handwerker ab dem gerichtlichen Verfahren.