Versicherungsschäden im Betrieb wie Brand, Einbruchdiebstahl oder Rohrbruch müssen Handwerker ihrer Gesellschaft schnellstmöglich melden. Allerdings gibt es hier wichtige Regeln, die jeder Unternehmer kennen und beachten sollte, damit er nicht auf dem Schaden sitzen bleibt.
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- Datum: 12. November 2014
- Dateiformat: pdf
- Dateigröße: 35,42 kB
- Quelle: Uwe Schmidt-Kasparek
- Seitenanzahl: 2
Beschreibung
Versicherungsschäden im Betrieb wie Brand, Einbruchdiebstahl oder Rohrbruch müssen Handwerker ihrer Gesellschaft schnellstmöglich melden. Allerdings gibt es hier wichtige Regeln, die jeder Unternehmer kennen und beachten sollte, damit er nicht auf dem Schaden sitzen bleibt.
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